Ärger über Bürokratie
: Witwer kämpft mit 42-seitigem Antrag – „Ich schüttel’ nur noch den Kopf“

Peter Foschums Frau ist verstorben. Um eine Hinterbliebenenrente zu beantragen, muss er einen 42-seitigen Antrag ausfüllen und zahlreiche Dokumente einreichen. Der Ulmer stößt an seine Grenzen.
Von
Michl-Felix Bierl
Ulm
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Witwer muss dutzend Dokumente zur Rentenstelle tragen und kritisiert die Bürokratie  - Peter Foschum

Der Witwer Peter Foschum muss dutzende Dokumente zur Stadt tragen, um einen Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen. Weil er fast alle Dokumente zuvor bei der Stadt selbst beantragt hat, fehlt ihm das Verständnis.

Matthias Kessler
Peter Foschum trauert um seine Frau und kämpft gegen Bürokratie. Für die Hinterbliebenenrente muss er einen 42-seitigen Antrag ausfüllen und zahlreiche Dokumente einreichen, obwohl viele bereits bei der Stadt Ulm vorliegen. Die Rentenstelle der Stadt Ulm kann aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht auf die Dokumente zugreifen. Trotz geplanter Entbürokratisierung bleiben die Prozesse kompliziert.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der 67-jährige Ulmer Peter Foschum trauert um seine verstorbene Frau Monika. Nachdem er der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Sterbeurkunde schickt, um die Hinterbliebenenrente zu beantragen, landet ein dicker Umschlag in seinem Briefkasten. Ganze 42 Seiten soll er ausfüllen.

Analoge Verzweiflung

„Es kommt mir so vor, als wären wir noch im Mittelalter“, moniert der technikaffine Witwer Peter Foschum. Er hat offenbar einen Verwaltungsakt losgetreten. Für einen Beratungstermin soll er folgende Dokumente zur Rentenstelle der Stadt Ulm tragen: beide Personalausweise, die Sterbeurkunde im Original, die Heiratsurkunde im Original, die Geburtsurkunde eines Kindes im Original, die Rentenversicherungsunterlagen von ihm und seiner verstorbenen Frau, seine Krankenkassen-Karte sowie die Steuer-Identifikationsnummer.

Für Foschum scheint das eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme der Behörden. Denn abgesehen von den Personalausweisen seien alle Dokumente von der Stadt selbst ausgestellt worden oder bereits hinterlegt. Ein Beispiel des „Unvermögens“ sei, dass er die Sterbeurkunde von der Stadt Ulm bekommen habe, um diese bei der Rentenversicherung einzureichen. Für seinen Termin bei der städtischen Rentenstelle musste er die Urkunde jedoch wieder mitbringen. „Da sieht man mal, was da bei uns in Deutschland abgeht“, beklagt sich Foschum. So viel Bürokratie! Das Wort kommt übrigens aus dem Französischen und bedeutet so viel wie „die Herrschaft der Verwaltung“.

Den Termin bei der Rentenstelle nimmt er wahr, um den großen Stapel an Papier – den Antrag auf Hinterbliebenenrente – erklärt zu bekommen. „So viele Seiten für eine Sache, die eigentlich sehr einfach ist“, zeigt sich Foschum verzweifelt, „das muss ja auch noch jemand lesen“.

Immer wieder Datenschutz

Um etwas Licht in das bürokratische Dunkel zu bringen: Die Rentenstelle ist Teil der Ulmer Stadtverwaltung. Diese ist gesetzlich verpflichtet, als beratender Wegweiser Hilfe bei Anträgen wie dem von Foschum zu leisten. Der Antrag selbst muss aber bei der DRV abgegeben werden, berichtet Marlene Müller, Sprecherin der Stadt.

Weiter erklärt sie: „Die geforderten Dokumente sind in unterschiedlichsten Registern bei unterschiedlichen Behörden abgelegt und gespeichert." Und aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen habe die Rentenstelle keine oder nur stark eingeschränkte Zugriffsrechte.

Beim Beratungstermin hat Foschum nachgefragt, wieso er Dokumente mitbringen müsse, die von der Stadt selbst kommen. Die Beraterin bestätigte Müllers Aussage zum Datenschutz – sie könne nicht auf die geforderten Dokumente zurückgreifen. Trotz des Ärgers zeigt sich Foschum dankbar: „Die nette Dame in der Rentenstelle kann ja nichts dafür.“

Geplante Entbürokratisierung

Ein Wort, so sperrig wie die deutsche Bürokratie: das Registermodernisierungsgesetz. Dahinter verbirgt sich ein seit 2021 laufender Prozess, der die öffentliche Verwaltung modernisieren soll. Digitaler, bürokratieärmer und serviceorientierter sollen die Verwaltungen dadurch werden. Zum Beispiel durch das „Once-Only-Prinzip“. So sollen Bürger und Bürgerinnen bestimmte Angaben nur noch ein einziges Mal übermitteln müssen. Mit Einwilligung können die Behörden die Daten dann untereinander austauschen und wiederverwenden.

Doch auch 2025 kann weder die Rentenstelle noch die DRV auf die Daten von Foschum zurückgreifen. Pressechefin der Baden-Württembergischen DRV, Kerstin Bücking, versichert aber: „Konkrete Schritte zur weiteren Entbürokratisierung und Digitalisierung des Antragsverfahrens sind in den kommenden Jahren geplant."

Bereits heute könne man die Hinterbliebenenrente durchaus vollständig digital abwickeln, sagte die DRV-Sprecherin. Dafür bietet die Rentenversicherung auch Online-Beratungstermine an. Foschum wollte sich dort informieren und vereinbarte einen Videochat-Termin. An dem Tag habe er dann aber vergeblich auf eine Mail mit dazugehörigem Link gewartet. Eine Viertelstunde nach dem Termin habe jemand von der DRV angerufen. Um ihn an die Rentenstelle bei der Stadt Ulm zu verweisen.

Das Registermodernisierungsgesetz

Wenn persönliche Angaben und Dokumente bereits an einer Stelle der Verwaltung vorliegen, sollen Bürger und Bürgerinnen diese nicht immer wieder erneut machen müssen. So sieht es das Registermodernisierungsgesetz vor, das 2021 beschlossen wurde. Durch das Gesetz soll innerhalb der Verwaltungen die Bearbeitungszeit von Anträgen stark reduziert werden. Doch auch die Bevölkerung soll profitieren. Im Jahr 2017 hat der Normenkontrollrat ermittelt, dass Bürger und Bürgerinnen durch die Modernisierung der Verwaltung jährlich bis zu 84 Millionen Stunden Zeit sparen könnten.