Corona Nahverkehr Ulm
: Busse fahren nach Ferienfahrplan

In der kommenden Woche (18. bis 22.1.2021) wird im Verkehrsverbund DING weiter nach Ferienfahrplan gefahren.
Von
swp
Ulm
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Busse verkehren im DING-Bereich größtenteils weiter wie an Ferientagen.

Matthias Kessler

Nachdem in Bayern bis Ende Januar grundsätzlich kein Präsenzunterricht stattfindet und in Baden–Württemberg der Präsenzunterricht auch nicht stattfindet, haben DING und die Verkehrsunternehmen festgelegt, dass der derzeitige Ferien–Fahrplan zunächst weitergeführt wird.

Allerdings wird auf einzelnen Linien, bei denen der Ferienfahrplan als Grundversorgung nicht ausreicht, auf den Schulfahrplan umgestellt.

Auf folgenden Linien gilt also ab 18.1. der Schulfahrplan:

  • Linie 260 Reutlingen — Großengstingen — Riedlingen
  • Linie 265 Münsingen — Zwiefalten — Riedlingen
  • Linie 321 Stadtverkehr Munderkingen Nord
  • Linie 325 Erbstetten — Untermarchtal — Munderkingen
  • Linie 326 Munderkingen — Oberstadion — Attenweiler
  • Linie 327 Munderkingen — Oberstadion — Biberach
  • Linie 328 Reutlingendorf — Hausen — Munderkingen
  • Linie 329 Datthausen — Obermarchtal — Munderkingen
  • Linie 390 Sigmaringen/Egelfingen — Langenenslingen — Riedlingen

Rückgabe der Schülermonatskarten Februar

Für die Rückgabe der Februar-Schülermonatskarten in den Schulsekretariaten gilt unverändert das aufgedruckte späteste Rückgabedatum (28.1.2021). Sollte sich aber nach Ablauf dieser Frist herausstellen, dass im Februar doch Unterricht stattfindet, können die Schulsekretariate die bereits zurückgegebenen Fahrkarten wieder herausgeben. Die Möglichkeit der erneuten Ausgabe von fristgemäß zurückgegebenen Schülermonatskarten besteht bis 10. Februar.

FFP2–Masken–Pflicht

Im bayerischen Teil des Verbundgebiets, dem Landkreis Neu–Ulm, ist das Tragen einer FFP2–Maske statt einer einfachen „Alltags–Maske“ im Nahverkehr ab 18.1.2021 nach einem Beschluss der bayerischen Staatsregierung verpflichtend. Für DING–Linien, die in Bayern und Baden–Württemberg grenzüberschreiend verkehren, gilt die Regelung des Bundeslandes, in dem sich das Fahrzeug gerade befindet. Bei Start in Baden–Württemberg und Fahrtende in Bayern sollte gleich bei Fahrtantritt eine FFP2–Maske getragen werden. Die Kontrolle der Maskenpflicht ist Aufgabe der staatlichen Behörden, das Personal der Verkehrsunternehmen kann nur unterstützend tätig sein.