
Corona Biberach Müller: Drogeriemarkt Müller darf komplettes Sortiment zum Einkaufen anbieten – Gericht erlaubt Öffnung
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen: Der Drogeriemarkt Müller in Biberach darf sein gesamtes Sortiment ohne räumliche Abtrennung verkaufen.

In Biberach darf ein Drogeriemarkt sein gesamtes Sortiment auf 2.500 Quadratmeter Fläche verkaufen.
Matthias Kessler/dpa