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: Drogeriemarkt Müller darf komplettes Sortiment zum Einkaufen anbieten – Gericht erlaubt Öffnung

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen: Der Drogeriemarkt Müller in Biberach darf sein gesamtes Sortiment ohne räumliche Abtrennung verkaufen.
Von
Sven Kaufmann
Sigmaringen
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In Biberach darf ein Drogeriemarkt sein gesamtes Sortiment auf 2.500 Quadratmeter Fläche verkaufen.

Matthias Kessler/dpa