In Baden-Württemberg gelten seit Sonntag, 29.03.2020 neue Regeln im Bezug auf die Corona-Krise. Die Landesregierung hat erneut ihre Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angepasst.

Das sind die aktuellen Corona-Regelungen in Baden-Württemberg

Nach dem aktuellen Beschluss vom Sonntag, 29. März 2020, gehören weitere Bereiche zur kritischen Infrastruktur.

Kritische Infrastruktur: Diese Einrichtungen müssen auch nicht wegen Corona schließen

Diese Einrichtungen können daher trotz Corona weiterarbeiten:
  • Ambulante Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe
  • gemeindepsychiatrische und sozialpsychiatrische Einrichtungen
  • Drogen- und Suchtberatungsstellen
  • Bundeswehreinheiten, die wegen des Coronavirus im Einsatz sind
  • Katastrophenschutz

Wegen Corona: Kinder-Notbetreuung auch in den Osterferien

Eine weitere Regelung ist die fortlaufende Notbetreuung für Kinder während der Osterferien. Dafür gilt weiterhin die Voraussetzung, dass die Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind – und dort nicht fehlen können. Ebenso müssen Pflegeschulen und Ausbildungsstätten für medizinische und pharmazeutische Assistenten nicht geschlossen werden.

Paketdienste und Poststellen - das gilt wegen Corona aktuell in Baden-Württemberg

Solange der Postumsatz der Hauptumsatz ist, dürfen betroffene Einrichtungen mit Paketdiensten und Poststellen ihren Betrieb aufrechterhalten. So soll verhindert werden, dass etwa Friseure, Massagestudios oder Bordelle wieder öffnen, indem sie beispielsweise Paketdienste anbieten.

Abstands-Regel von 1,5 Metern wegen Corona gilt weiter

In allen Einrichtungen, die noch nicht geschlossen werden müssen, ist zwischen Personen weiterhin ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter vorgeschrieben.

Hunderte Verstöße gegen Corona Regeln - Ulmer Polizei zieht Zwischenbilanz

Noch vor einigen Tagen hatte FOCUS online berichtet, dass deutschlandweit mehrere hundert Verstöße gegen das Bundesinfektionsschutzgesetzes festgestellt wurde.
Doch laut dem Polizeipräsidium Ulm ist in Hinblick auf die Einhaltung des Infektionsschutzes ein positiver Trend zu verzeichnen. Einige wenige Male musste die Ulmer Polizei bei ihren Kontrollen dann aber doch durchgreifen.