SWP+SWP+Neues Cannabis-Gesetz
: Stadt Ulm will keine zugekifften Mitarbeiter am Schreibtisch

Am 1. April tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft. Für die Stadt Ulm Anlass, in einer Dienstmail darauf hinzuweisen, dass die Beschäftigten in einem „arbeitsfähigen Zustand“ erscheinen sollen.
Von
Magdi Aboul-Kheir
Ulm
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Die Stadt Ulm weist ihre Beschäftigten darauf hin, was in Sachen Drogenkonsum gilt.

Volkmar Könneke, dpa