
Neues Cannabis-Gesetz: Stadt Ulm will keine zugekifften Mitarbeiter am Schreibtisch
Am 1. April tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft. Für die Stadt Ulm Anlass, in einer Dienstmail darauf hinzuweisen, dass die Beschäftigten in einem „arbeitsfähigen Zustand“ erscheinen sollen.

Die Stadt Ulm weist ihre Beschäftigten darauf hin, was in Sachen Drogenkonsum gilt.
Volkmar Könneke, dpa