Brücken in Ulm
: Grünes Licht für Neubau der Wallstraßenbrücke

Das Regierungspräsidium erlässt die Planfeststellung für den Neubau der Wallstraßenbrücke. Vier Jahre Bauzeit sind angesetzt.
Von
swp
Ulm
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Die marode Wallstraßenbrücke in Ulm wird durch einen Neubau ersetzt.

Volkmar Könneke

Dem Neubau der „Wallstraßenbrücke“ steht rechtlich nichts mehr im Weg. Das Regierungspräsidium Tübingen hat für das Vorhaben auf der B 10 den Planfeststellungsbeschluss erlassen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Regierungspräsident Tappeser erklärt: „Nachdem bei der stark von Verkehr belasteten Wallstraßenbrücke ein Neubau wegen des schlechten Bauzustands der alten Brücke dringend erforderlich ist, freue ich mich, dass wir das Planfeststellungsverfahren innerhalb von fünf Monaten abschließen konnten.“

Der Beschluss und die Planunterlagen werden von Montag, 10. Juli, bis Freitag, 21. Juli, bei der Stadt Ulm ausgelegt und sind dann auch auf den Internetseiten der Stadt Ulm öffentlich einsehbar.

Die Planung umfasst den Neubau der „Wallstraßenbrücke“ und den Rückbau der bestehenden Straßenüberführung im Zuge der Bundesstraße 10 aufgrund des schlechten baulichen Zustands. Die neue Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ wird an derselben Stelle errichtet wie das bestehende Bauwerk. Der nördliche Anschluss der künftigen Straßenüberführung an die B 10 befindet sich unmittelbar nach dem „Lehrer–Tal–Tunnel“, am südlichen Ende wird die neue „Wallstraßenbrücke“ an den ebenfalls neuen „Tunnel Blaubeurer Tor“ angeschlossen. Die Anzahl der Fahrspuren im Zuge der B 10 bleibt erhalten. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von vier Jahren veranschlagt, teilt das Regierungspräsidium mit.