Bilanz „Car“-Freitag in Reutlingen
: Polizei beanstandet viele Verstöße – nicht nur in der Tuning-Szene

Die Polizei Reutlingen führte am „Car“-Freitag verstärkt Verkehrskontrollen durch. Der Fokus lag dabei auf der Poser- und Tuningszene, aber auch viele andere Verkehrsteilnehmer nahmen es mit gewissen Vorschriften nicht so genau.
Von
Leonie Maschke
Reutlingen
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„Car-Freitag“ in Baden-Württemberg

Am „Car-Freitag“ kontrollierte die Polizei in Baden-Württemberg verstärkt den Verkehr. So auch in Reutlingen. (Symbolbild)

Marius Bulling/dpa
  • Reutlingen: Polizei kontrolliert am "Car-Freitag" 100 Fahrzeuge und 150 Personen.
  • 39 Verstöße wegen technischer Veränderungen festgestellt, 8 Fahrten untersagt.
  • Anzeigen wegen übermäßiger Lärmbelästigung und unnötigem Hin- und Herfahren.
  • Alkohol- und Drogenverstöße, neun Fahrer ohne Gurt, drei Kinder nicht gesichert.
  • Probleme mit Reifenprofiltiefe bei fünf Fahrzeugen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Karfreitag ist nicht nur ein Feiertag, sondern seit einigen Jahren auch der „Car“-Freitag – der Tag also, an dem die Polizei verstärkt Kontrollen im Verkehr durchführt, vor allem mit Blick auf die Poser- und Tuningszene.

So auch in diesem Jahr in Reutlingen. Wie die Polizei berichtet, wurden am Freitag rund 100 Fahrzeuge und 150 Personen kontrolliert.

Dabei stellte die Polizei insgesamt 39 Verstöße im Bereich von technischen Veränderungen fest. In acht Fällen waren die Veränderungen so gravierend, dass eine Weiterfahrt untersagt werden musste. In vier Fällen wurden Anzeigen wegen unnötigem Hin- und Herfahren und übermäßiger Lärm- sowie Abgasbelästigung erstattet. Des Weiteren wurden fünf weitere verkehrsrechtliche Verstöße mit Tuning-/Poserbezug festgestellt.

Betrunken oder nicht angeschnallt

Doch die Polizei musste auch etliche Verstöße feststellen, die nichts mit der Tuning- und Poserzene zu tun hatten. Ein Mann erhielt eine Anzeige, weil er betrunken fuhr, zwei weitere, weil sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige sieht ein Fahrzeugführer entgegen, da er den Grenzwert zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Bereich von Alkohol überschritten hatte.

Neun Fahrzeugführer hatten keinen Gurt angelegt. Drei weitere hatten Kinder, die bei ihnen mitfuhren, nicht ordnungsgemäß gesichert. Zudem wurden fünf Beanstandungen hinsichtlich des Unterschreitens der Mindestprofiltiefe an den Fahrzeugreifen durchgeführt.