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: Atommüll wird Allgemeingut

Bundesgesellschaft übernimmt die Zwischenlager bei den Kraftwerken und die Pflicht zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle.
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Von Thomas Steibadler
Ulm
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Tausende Tonnen hochradioaktiver Abfälle werden Allgemeingut. Zum 1. Januar 2019 übernimmt die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) alle Standort-Zwischenlager der deutschen Kernkraftwerke. Auch das Zwischenlager am Atomkraftwerk Gundremmingen geht ins Eigentum der Bundesrepublik Deutschland über. In der Lagerhalle stehen bislang 60 Castor-Behälter mit insgesamt etwa 540 Tonnen ausgedienter Brennelemente.