Es war die Hölle“, sagt Steffi B. (Name geändert), wenn sie auf die lange Zeit der Wohnungssuche zurückblickt. Erst war die Kündigung wegen Eigenbedarfs gekommen, dann Räumungsklage, Gerichtsverfahren, Aufschub und schließlich doch die Wohnungslosigkeit.
Ohne Verwandte wären die 39-Jährige und ihre drei noch nicht volljährigen Kinder (6, 14 und 17 Jahre alt) aufgeschmissen gewesen, als sie vor vier Wochen endgültig rausmussten aus dem Haus in der Innenstadt, in dem sie zu viert drei Zimmer hatten.

Kinder auf Verwandte verteilt

Steffi B. und ihr sechsjähriger Sohn kamen bei ihrer Schwester unter, eines der älteren Kinder bei der Oma und eines bei der Cousine. Die älteste Tochter (19) lebt nicht mehr bei Mutter und Geschwistern. „Wir hatten vier Wochen, um unsere Sachen zu packen“, sagt Steffi B., die schon seit 2016 intensiv eine neue, bezahlbare Wohnung gesucht hatte. Niederschmetternd waren nicht nur die 246 Absagen, sondern auch die Kommentare, die diese bisweilen begleiteten. Als alleinerziehende Mutter von vier Kindern, die Hartz IV bezieht, musste sie sich einiges anhören. „Man wird von vielen als asozial und als Schmarotzer abgestempelt“, berichtet die 39-Jährige. Umso glücklicher sei sie, dass sie nun auf einen Vermieter mit sozialer Einstellung getroffen sei.

Geld zusammenkratzen

Wenn alles gut geht, werden sie und die drei jüngeren Kinder demnächst wieder zusammenziehen – in eine 60 Quadratmeter große Wohnung im Alb-Donau-Kreis. Vorausgesetzt, sie kann die Kaution von 2550 Euro dafür aufbringen. Denn da die Kaltmiete von 850 Euro über dem Betrag liegt, den das Jobcenter übernimmt, kommt es auch nicht für die Kaution auf. 736 Euro Wohngeld im Monat bewilligt das Amt, für die fehlenden 114 Euro sorgt Steffi B. selbst. Sie ist davon überzeugt, dass sie es schafft. „Ich kann mit Geld umgehen“, betont sie.  Letztlich hatte sie keine Wahl und kein anderes Angebot. Sie wäre auch weiter weg und in eine Zweizimmer-Wohnung gezogen – „Hauptsache, ein Dach überm Kopf“, sagt sie.

Alleinerziehende in Extra-Not

An ihrem alten Wohnort hat sie als Reinigungskraft gearbeitet, jetzt sucht sie eine neue Stelle.
„Man muss als Alleinerziehende schon sehr gut verdienen, um derzeit auf dem Wohnungsmarkt etwas zu finden“, sagt Susanne Deininger von der ökumenischen Stelle für Wohnraumprävention in Neu-Ulm. Sie erlebe oft, dass sich Mütter von den vielen Absagen entmutigen lassen, die sie oft als persönliche Kränkung und Niederlage empfinden. Steffi B. hingegen war und ist hartnäckig – ihren Kindern zuliebe, wie sie sagt. „Ich bin ja nicht allein, ich kann nicht aufgeben. Auch wenn ich manchmal am liebsten die Flinte ins Korn geworfen hätte.“

Räumungsklage verschärft Lage

Schließlich war ihre Situation oft genug zum Verzweifeln, insbesondere als die Räumungsklage kam. Zu dem Zeitpunkt waren zwar Mietschulden aufgelaufen, die jedoch zum größten Teil beglichen wurden, wie Susanne Deininger sagt. Hintergrund waren verzögerte Zahlungen wegen fehlender Unterlagen. Erst wenn Steffi B.’s Tochter, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert, ihre mit Verspätung ausgestellten Zuwendungsbescheinigungen vorlegte, konnte das Jobcenter die Miete überweisen.
Die Mutter hofft nun, dass sie mit ihren Kindern in die neue Wohnung ziehen kann. Ihre alten Möbel wird sie zum großen Teil in den kleinen Räumen nicht unterbringen. Und sie braucht eine neue Kücheneinrichtung.

Aktion 100.000: Konkret Steffi B. unterstützen

Direkte Hilfe Wer Steffi B. und ihren Kindern unter die Arme greifen möchte, vermerkt auf seiner Überweisung das Stichwort Steffi B.

www.aktion100000.de