Aktion 100 000 Ulm
: Mutter kämpft um ihr Kind – 31-Jährige braucht dringend Hilfe

Ihr Sohn (6) ist dem gewalttätigen Vater in der Türkei ausgeliefert. Hülya A. will ihn zurückholen, doch es fehlt an Geld.
Von
Barbara Hinzpeter
Ulm
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Blick in eine leere Küche.

Um ihre Wohnung halten zu können, muss Hülya A. bis Ende Dezember 3800 Euro bezahlen.

Barbara Hinzpeter
  • Hülya A. kämpft, um ihren 6-jährigen Sohn aus der Türkei zurückzuholen – der Vater ist gewalttätig.
  • Trotz Sorgerecht muss sie Arbeit und Wohnung nachweisen, damit ihr Sohn in Deutschland leben darf.
  • Sie hat eine Wohnung, doch 3800 Euro fehlen, um die Küche zu bezahlen – sonst droht der Verlust.
  • Nach Flucht und Rückkehr musste sie alleine nach Deutschland, um alles für den Sohn vorzubereiten.
  • Direkthilfe ist möglich: Spendenkonten bei Sparkasse Ulm und Volksbank Ulm-Biberach eingerichtet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Rechtlich ist alles geregelt. Aber damit Hülya A. ihren Sohn (6), der beim gewalttätigen Vater in der Türkei lebt, zu sich holen kann, braucht sie schnell finanzielle Hilfe.

Der Junge ist zwar – wie Hülya A. (Name geändert) – in Deutschland geboren. Und das türkische Gericht hat der Mutter das Sorgerecht zugesprochen. Doch damit der Junge bei ihr in Deutschland leben darf, muss Hülya A. Arbeitsstelle und Wohnung nachweisen. „Das verlangt die Ausländerbehörde“, sagt die 31-Jährige.

Nur das Sofa gehört ihr

Sie sitzt auf dem Sofa im fast leeren Wohnzimmer. Es ist das einzige Möbelstück, das sie besitzt. Tisch und Schrank gehören den Vormietern. Sie zu behalten und dafür zu zahlen, ist für Hülya A. keine Option. Schließlich muss sie die Küche ablösen – 5000 Euro möchte der Vermieter dafür haben. Einen Teil hat sie schon berappen können, aber es fehlen noch 3800 Euro. Die Einrichtung ist es wert, und der Hausbesitzer ist der jungen Frau entgegengekommen. „Eigentlich war der Betrag schon im Oktober fällig. Aber er hat mir Aufschub gewährt bis Ende Dezember“, berichtet A. Wenn sie bis dahin das Geld – oder wenigstens einen großen Teil davon - nicht habe, müsse sie ausziehen, und sie kann den Jungen nicht zu sich holen. „Er wartet genauso sehnsüchtig wie ich, dass wir wieder zusammen sind.“ Es zerreißt ihr das Herz, dass er jedes Mal am Telefon weint.

Sie hat schwer gekämpft und zusammen mit ihrer Anwältin viel erreicht. Nun hat sie Angst, kurz vor dem Ziel zu scheitern. Für sie steht fest: Das Kind muss so schnell wie möglich weg vom Vater, der jähzornig und gewalttätig ist – nicht nur, wenn er getrunken hat. Außerdem müsse er jetzt in die deutsche Vorschule, da er bisher nur türkisch spricht. Er soll hier die Schule besuchen, eine gute Ausbildung machen und vor allem ohne Schläge aufwachsen, wünscht seine Mutter, die sich große Sorgen macht um seine Gesundheit.

Nach der Hochzeit die ersten Schläge

Sie selbst hat ihre Mutter früh verloren; sie starb, als Hülya 18 Jahre alt war. „Damals kam ich mit dem Leben nicht mehr klar.“ Sie brach ihre Ausbildung beim Kolpingwerk ab. Im Urlaub im türkischen Heimatort ihrer Eltern lernte sie ihren künftigen Mann kennen. „Ein Jahr lang telefonierten wir miteinander, dann feierten wir Verlobung – und schließlich Hochzeit in der Türkei. Doch schon nach wenigen Tagen „war er ein anderer Mensch“. Sie konnte ihm nichts recht machen, er schlug sie, „aber ich dachte, er ändert sich, wenn das Kind geboren ist.“

Frau mit dem Tod bedroht, Gewalt am Sohn

Das Gegenteil war der Fall. Er drohte, sie zu töten. Auch gegenüber dem Jungen wurde er gewalttätig. „Er warf mir vor, das Kind sei mir zu ähnlich, und es weine zu viel.“ Im April 2024, nach sechs Jahren in der Türkei, floh sie zusammen mit ihrem Sohn nach Deutschland, wohnte übergangsweise bei ihrem Vater. Doch dann bekam sie Post vom Gericht: Ihr Mann hatte sie wegen Kindesentführung angezeigt. Sie reiste mit dem damals Fünfjährigen zurück in die Nähe von Izmir, bekam vom türkischen Gericht Recht, aber von der deutschen Ausländerbehörde keinen Aufenthaltstitel fürs Kind. Da es länger als ein Jahr in der Türkei gelebt hatte, musste sie Auflagen erfüllen. Also flog sie allein nach Deutschland, um alles vorzubereiten. Sie fand eine Wohnung und Arbeit im Alb-Donau-Kreis.

Die Miete für die geräumige Wohnung, die auch wegen des Gartens perfekt scheint für ein kleines Kind, ist fair. Und die Ablösesumme für die Einbauküche schien machbar, solange sie einen Job hatte. Den verlor sie aber nach kurzer Zeit. Sie hatte den Arbeitgeber bei der Einstellung darüber informiert, dass sie womöglich spontan in die Türkei reisen müsse, um dort den Pass für ihren Sohn zu beantragen. „Sie sagten, das sei kein Problem, doch als es so weit war, kam die Kündigung.“ Sie hat inzwischen eine neue Stelle gefunden, die sie im Januar antreten kann. Aber nun droht der Verlust der Wohnung. Hülya A. hat das Gefühl, in einem Teufelskreis festzustecken. „Dabei möchte ich nur Freiheit für mein Kind und für mich.“

Direkte Hilfe für Mutter und Sohn in Not

Die Zeit drängt. Wer Hülya A. gezielt helfen möchte, vermerkt auf der Überweisung unter Verwendungszweck das Stichwort Hülya A.

Sparkasse Ulm: IBAN: DE4763 0500 0000 0010 0003; BIC: SOLADES1ULM
Volksbank Ulm-Biberach: IBAN: DE7963 0901 0000 0236 4018; BIC: ULMVDE66XXX