SWP+SWP+Gericht
: Akribische Kleinarbeit im Erbacher Drogenprozess

Das Gericht muss erst klären, ob die durch Überwachung gewonnene Beweise verwertbar sind, bevor es um den Tatvorwurf an sich geht.
Von
Bernd Rindle
Ulm
Jetzt in der App anhören

Im Prozess gegen die drei mutmaßlichen Drogenschmuggler, die sich wegen der Einfuhr von 76 Kilo Marihuana nach Erbach vor dem Landgericht Ulm verantworten müssen, ist der Tatvorwurf einstweilen in den Hintergrund geraten. Anstatt sich in der Beweisaufnahme dem eigentlichen Thema anzunehmen, wurde die 1. Große Strafkammer um Richter Wolfgang Fischer vor eine andere Aufgabe gestellt: Sie muss zunächst die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen gegen einen der Angeklagten und die daraus resultierende Gerichtsverwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse prüfen. Daran und an einer sorgfältigen Aktenführung der Ermittler haben die Verteidiger der 35 bis 37 Jahre alten Angeklagten erhebliche Zweifel.