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: ALS-Patientin stirbt – ihre Pflegerin muss mehr als fünf Jahre in Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, das Gericht ging aber von einer wissentlichen Handlung aus. Die Pflegerin einer 77-jährigen ALS-Patientin habe nicht fahrlässig gehandelt.
Von
Yasemin Gürtanyel
Hörvelsingen
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Landgericht Ulm

Fahrlässig oder nicht? Kein einfacher Fall wurde vor dem Landgericht Ulm verhandelt.

Stefan Puchner/dpa