
Abgestelltes Beatmungsgerät: ALS-Patientin stirbt – ihre Pflegerin muss mehr als fünf Jahre in Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, das Gericht ging aber von einer wissentlichen Handlung aus. Die Pflegerin einer 77-jährigen ALS-Patientin habe nicht fahrlässig gehandelt.

Fahrlässig oder nicht? Kein einfacher Fall wurde vor dem Landgericht Ulm verhandelt.
Stefan Puchner/dpa