
„Spaziergänge“ in Ulm: Darum streicht die Stadt Ulm den Passus zur Zwangsandrohung aus ihrer Allgemeinverordnung
Nach einer Klage von Anwalt Markus Haintz vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen wartet die Stadt Ulm das Urteil der Richter nicht ab, sondern reagiert von sich aus. An der Rechtslage und der Maskenpflicht ändere sich nichts, betont OB Czisch.

Auch wenn sich viele Protestler nicht daran halten: Die Maskenpflicht gilt auch künftig bei „Spaziergängen“ in Ulm. Die Polizei darf bei Zuwiderhandlung Bußgelder verhängen.
Matthias Kessler