
Wo darf man in Tübingen böllern?: Kein Feuerwerk in der Altstadt zum Jahreswechsel
In der Tübinger Altstadt gilt seit dem Jahreswechsel 2009/10 ein Feuerwerkverbot. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, warnt die Stadt. Für welchen Bereich das Verbot gilt.

In der Altstadt ist auch in diesem Jahr Feuerwerk verboten.
dpa