
Verstoß gegen Cannabiskonsumgesetz: Glück gehabt: Richterin lässt Tübinger Altstadt-Kiffer davonkommen
Weil er in der Fußgängerzone Cannabis konsumiert hatte, verhängte das Ordnungsamt ein Bußgeld gegen einen 49-Jährigen. Dagegen wehrte sich der Beschuldigte nun vor Gericht – mit Erfolg.

Das Tübinger Amtsgericht stellte das Verfahren gegen einen 49-Jährigen ein, der in der Tübinger Fußgängerzone – und damit in einer Verbotszone – Cannabis konsumiert hat.
Erich Sommer