Landgericht Tübingen: Bande soll wertvolle Wohnwagen gestohlen haben

Das Gebäude des Landgerichts Tübingen.
Ulrich Metz- Prozess gegen drei Personen aus Balingen wegen Wohnwagendiebstählen beginnt in Tübingen.
- Die Serie von 20 Diebstählen in der Region verursachte einen Schaden von 830.000 Euro.
- Die Täter stahlen hochwertige Modelle von Fendt und Knaus Tabbert.
- Die Beschuldigten wurden nach einem Diebstahl in Dußlingen festgenommen.
- Der Prozess am Tübinger Landgericht dauert bis März; Strafen von 1 bis 10 Jahren möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Serie begann im Januar 2024: Immer wieder verschwanden in der Region Wohnwagen. Die Diebe stahlen sie von umzäunten Stellplätzen, von Parkplätzen an der Straße, von Privatgrundstücken, aber teils auch von Firmengeländen, bevor sie überhaupt zugelassen waren.
Die Tatorte lagen in einem größeren Umkreis, in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen, Esslingen und dem Zollernalbkreis. Es traf Caravanbesitzer in Tübingen, Reutlingen, Kusterdingen, in Steinenbronn im Siebenmühlental, in Riederich oder Pfullingen. Und die Kriminellen kannten sich offenbar gut aus: Sie klauten nicht wahllos, sondern mit Vorliebe hochwertige Modelle der Marken Fendt und Knaus Tabbert.
Festnahme nach Diebstahl in Dußlingen
Dass sie es mit einer Serie zu tun hatte, war der Polizei schnell klar. Aber wer steckte dahinter? Es begannen aufwändige Ermittlungen. Und die führten die Kriminalpolizei schließlich zu einem Firmengelände in Dußlingen. Dort verschwand am 17. Juli erneut ein Wohnwagen – und dieses Mal klickten anschließend in Balingen die Handschellen. Die Polizei nahm noch am Abend ein Trio auf frischer Tat fest und stellte das Diebesgut sicher. Die beiden Frauen und ein Mann, so der dringende Verdacht der Ermittler, sollten hinter insgesamt elf Wohnwagen-Diebstählen stecken. Alle drei kamen in Untersuchungshaft.
Dort sitzen sie immer noch. Denn am Donnerstag, 16. Januar, um 9 Uhr, beginnt am Tübinger Landgericht in Saal 120 der Prozess gegen sie. Mittlerweile legt ihnen die Tübinger Staatsanwaltschaft 20 Diebstähle zur Last: Der Gesamtschaden soll bei rund 830.000 Euro liegen. Die Anklage gegen die beiden 43- und 56-jährigen Frauen und den 48-jährigen Mann lautet auf gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahl. Dafür sieht das Gesetz eine Gefängnisstrafe von mindestens einem und höchstens zehn Jahren vor.
Für den Prozess an der 2. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts sind bis Mitte März insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt.
