Überwachung am Tübinger Europaplatz
: Datenschützer droht Tübingen mit rechtlichen Schritten

Der Streit zwischen Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und dem Landesdatenschutzbeauftragten Tobias Keber um die Videoüberwachung vor dem Tübinger Bahnhof geht in die nächste Runde. Nun hat Keber der Stadt offiziell einen Hinweis auf die Rechtswidrigkeit gegeben – erstmals überhaupt.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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ZOB bei Nacht, Busbahnhof, Bahnhof, Europaplatz, Dunkelheit

Vor dem Tübinger Bahnhof will Oberbürgermeister Boris Palmer eine Überwachungskamera installieren lassen.

Carolin Albers
  • Tübingen plant Videoüberwachung am Europaplatz, trotz Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten.
  • Datenschutzbeauftragter Keber sieht rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt, verweist auf Grundrechtseingriffe.
  • 2023 wurden im betroffenen Gebiet 68 Straftaten registriert, darunter 27 Fahrraddiebstähle.
  • Palmer will Kamera bis Jahresende installieren, Keber droht mit rechtlichen Schritten bei Umsetzung.
  • Es ist das erste Mal, dass Keber eine formelle Rechtswidrigkeitswarnung nach Polizeigesetz ausspricht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wie berichtet will Palmer dort Ende des Jahres eine Kamera installieren lassen, die nur nachts aufzeichnet. Aus seiner Sicht ist der Europaplatz ein Kriminalitätsschwerpunkt in der Stadt.

Im Mai hatte der Datenschutzbeauftragte dazu Stellung genommen: Die rechtlichen Voraussetzungen liegen aus seiner Sicht nicht vor. Videoüberwachung greife tief in die Grundrechte ein, dafür aber gebe es dort zu wenig Straftaten: 2023 waren es im gesamten Gebiet zwischen Epplehaus und Jugendcafé Bricks 68 (27 waren Raddiebstähle), 2023 waren es 63.

Datenschützer droht Tübingen mit juristischen Schritten

Palmer kündigte daraufhin an, sich über die Einwände hinwegzusetzen: Die Argumente Kebers seien eine „Verhinderungsstellungnahme“. Nun hat der Landesdatenschutzbeauftragte von seinem im Polizeigesetz des Landes festgeschriebenen Recht Gebrauch gemacht und die Stadt Tübingen „formell auf die voraussichtliche Rechtswidrigkeit der Maßnahme hingewiesen“.

Es ist das erste Mal, dass er zu diesem Mittel greift. „Bei der Videoüberwachung handelt es sich um eine Maßnahme mit hoher Eingriffsintensität, da großflächig Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden, die hierfür keinen Anlass gegeben haben“, erklärt Keber, „ich gehe davon aus, dass sich die Stadt nun an Recht und Gesetz hält.“ Sollte sie das nicht tun, werde er „den Rechtsweg beschreiten.“