Tübinger Menschenrechtsverein: Ein Tübinger Verein klagt für die zugesagte Aufnahme von Afghanen

Andreas Linder vom Menschenrechtsverein Move on, versucht, gefährdete Afghanen nach Deutschland zu holen. Deutschland hat einigen von ihnen Zusagen gemacht, will sie aber nicht ins Land lassen.
privat- Berliner Gericht: Aufnahmezusagen im Afghanistan-Programm sind rechtsverbindlich.
- Bundesregierung muss Visa für 2400 gefährdete Afghanen erteilen, viele warten seit Monaten.
- Verein Move on: Aufnahmezusagen für 38 Menschen erhalten und jetzt Klage auf Einhaltung dieser Zusagen eingereicht
- Betroffene in Pakistan droht Abschiebung nach Afghanistan – Rechtsweg als letzte Option.
- Kritik an Blockadepolitik: Forderung nach menschenrechtsbasierter Asylpolitik.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Tübinger Verein Move on – Menschenrechte war eine von 70 zivilgesellschaftlichen Meldestellen für das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP). Die Bundesregierung hat dieses Programm gestoppt. Am Dienstag, 8. Juli, hat nun das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren festgestellt, dass im BAP gegebene Aufnahmezusagen rechtsverbindlich sind und die Bundesregierung Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen muss. „Die Bundesregierung unter Friedrich Merz muss jetzt ihre Verantwortung übernehmen und ihre Blockadehaltung gegenüber dem BAP und Menschenrechtlern aus Afghanistan aufgeben“, wird Andreas Linder, Geschäftsführer von Move on, in einer Pressemitteilung des Vereins zitiert.
Laut dem Verein warten noch rund 2400 Menschen, die aufgrund ihrer Aktivitäten und individueller Gefährdung eine Aufnahmezusage erhalten haben, zum Teil seit vielen Monaten auf die Erteilung des Visums und die rettende Einreise nach Deutschland. Unter diesen Menschen sind auch acht Fälle, zusammen 38 Menschen, für die der Verein Move on erfolgreich Aufnahmeanträge gestellt hat.
Klagen eingereicht
Die Betroffenen, die aufgrund der unsicheren Umstände in Pakistan von Abschiebung nach Afghanistan bedroht seien, hätten sich gegenüber der neuen Bundesregierung zum Rechtsweg gezwungen gesehen. Nachdem bereits Anfang Mai eine erste Klage zur Einhaltung der Aufnahmezusage an das Verwaltungsgericht Berlin gestellt wurde, reichten mehrere Anwälte in Zusammenarbeit mit der Organisation Kabul Luftbrücke im Juni weitere 25 Klagen ein. Weitere Klagen wurden am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, darunter auch die Fälle von Move on.
Zu diesen Klägern gehören laut Move on die Familie einer Frauenrechtlerin und Sozialarbeiterin, die Verwandte im Raum Stuttgart hat, eine junge Anwältin mit Ehemann und Kind, die in Afghanistan bis zur Machtübernahme der Taliban vor allem Frauen in Fällen von sexualisierter Gewalt verteidigte und gegen Straftäter vorging, ein ehemaliger Gouverneur einer Provinz und führendes Mitglied einer sozialdemokratischen Partei mit Familie, mehrere Bildungs- und Frauenrechtsaktivistinnen und Sozialarbeiterinnen mit Angehörigen und der Leiter eines Fernsehsenders, dessen Ehefrau ebenfalls Journalistin war, mit Familie.
„Diese Menschen dürfen nicht im Stich gelassen und nicht den Taliban ausgeliefert werden. Anstatt die Taliban anzuerkennen wie Russland oder wie Innenminister Alexander Dobrindt zwecks Abschiebungen auf Kuschelkurs zu gehen, muss wieder Politik mit Anstand und auf der Grundlage der Menschenrechte betrieben werden“, fordert Linder.