SWP+SWP+Tübinger Frühchen-Prozess
: Staatsanwaltschaft legt Revision ein – und so hoch wäre die Haftentschädigung

Hat eine Mutter ihren eigenen Sohn auf der Frühchen-Station mit Koffein vergiftet? Das Tübinger Schwurgericht sah dafür keine Beweise und sprach die Frau frei. Nun geht die Anklage gegen die Entscheidung vor.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Die Tübinger Staatsanwaltschaft hat nach dem Freispruch im Frühchenprozess Rechtsmittel eingelegt.

Die Tübinger Staatsanwaltschaft hat nach dem Freispruch im Frühchenprozess Rechtsmittel eingelegt.

Hans-Jörg Schweizer/Archiv/Wolfgang Kumm/dpa/Symbolbild