
Tübinger Frühchen-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein – und so hoch wäre die Haftentschädigung
Hat eine Mutter ihren eigenen Sohn auf der Frühchen-Station mit Koffein vergiftet? Das Tübinger Schwurgericht sah dafür keine Beweise und sprach die Frau frei. Nun geht die Anklage gegen die Entscheidung vor.

Die Tübinger Staatsanwaltschaft hat nach dem Freispruch im Frühchenprozess Rechtsmittel eingelegt.
Hans-Jörg Schweizer/Archiv/Wolfgang Kumm/dpa/Symbolbild