
Tübinger Frühchen-Prozess: Anklage fordert vier Jahre Haft – die Verteidigung einen Freispruch
Der Staatsanwalt im Tübinger Frühchen-Prozess ist überzeugt: Die 25-jährige Angeklagte hat ihren Sohn mit einer Überdosis Koffein vergiftet. Die Verteidigung und die Angeklagte bestreiten das vehement. Um 14.30 Uhr wird das Urteil verkündet.

Im Frühchen-Prozess plädierten am Donnerstagvormittag Anklage und Verteidigung. Am Anchmittag entscheidet die Kammer, ob die Angeklagte in Haft kommt oder freigesprochen wird.
Carolin Albers