SWP+SWP+Tübinger Frühchen-Prozess
: Anklage fordert vier Jahre Haft – die Verteidigung einen Freispruch

Der Staatsanwalt im Tübinger Frühchen-Prozess ist überzeugt: Die 25-jährige Angeklagte hat ihren Sohn mit einer Überdosis Koffein vergiftet. Die Verteidigung und die Angeklagte bestreiten das vehement. Um 14.30 Uhr wird das Urteil verkündet.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Urteilsverkündung im Frühchen-Prozess: Die Angeklagte im Schwurgerichtssaal Tübingen

Im Frühchen-Prozess plädierten am Donnerstagvormittag Anklage und Verteidigung. Am Anchmittag entscheidet die Kammer, ob die Angeklagte in Haft kommt oder freigesprochen wird.

Carolin Albers