SWP+SWP+Tübinger Finanzen
: Haushaltssperre verhängt

Nur absolut notwendige Ausgaben der Stadtverwaltung sind noch zulässig. Freie Stellen werden erst nach sechs Monaten neu besetzt – außer in der Kinderbetreuung.
Von
Sabine Lohr
Tübingen
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Das Tübinger Rathaus. Der Ratssaal befindet sich im ersten Stock hinter dem Balkon.

Quelle: Schwäbisches Tagblatt. Vor Verwendung bitte Bildrechte prüfen.

Das Tübinger Rathaus. Der Ratssaal befindet sich im ersten Stock hinter dem Balkon.

Die Stadtverwaltung darf nur noch Geld ausgeben, wenn das unbedingt nötig ist.

Ulrich Metz / Archiv