
Tübinger Finanzen: Haushaltssperre verhängt
Nur absolut notwendige Ausgaben der Stadtverwaltung sind noch zulässig. Freie Stellen werden erst nach sechs Monaten neu besetzt – außer in der Kinderbetreuung.

Die Stadtverwaltung darf nur noch Geld ausgeben, wenn das unbedingt nötig ist.
Ulrich Metz / Archiv