
Tübinger Experte erklärt Rechtslage: Bekommen festsitzende Reisende weiter Gehalt?
Zehntausende Menschen sitzen überraschend an ihren Urlaubsorten im Nahen Osten fest und können nicht nach Deutschland zurück. Muss der Arbeitgeber sie weiterbezahlen? Im Prinzip nicht, erklärt der Tübinger Arbeitsrechtler Prof. Christian Picker.

Auf Schiffen wie der „Mein Schiff 5“ im Hafen von Doha sitzen Reisende aus Deutschland wegen des Kriegs gegen den Iran unfreiwillig fest. Was bedeutet das für ihr Arbeitsverhältnis?
Lana Dörrer/privat/dpa
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