Tübinger Debatte ums Wahlrecht
: Sollen wirklich alle wählen dürfen?

Der Integrationsrat und Oberbürgermeister Boris Palmer waren sich nicht darüber einig, welche Drittstaatler sich an Kommunalwahlen beteiligen dürfen.
Von
Sabine Lohr
Tübingen
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Symbolbild Wahl im Rathaus Tübingen: Wahllokal, Wahlkabine, Einwerfen der Wahlunterlagen, Briefkasten

Sollen künftig auch Menschen den Gemeinderat wählen dürfen, die keinen Aufenthaltstitel haben? Darüber stritten OB Palmer und der Integrationsrat.

Carolin Albers/Archiv
  • Integrationsrat will Kommunalwahlrecht für alle ab 16 in Tübingen, unabhängig vom Pass.
  • Palmer lehnt ab: Wahlrecht nur mit Aufenthalts-, Niederlassungs- oder EU-Daueraufenthalt.
  • Debatte im Verwaltungsausschuss; Entscheidung erfordert Grundgesetz-Änderung.
  • Initiative „Unsere Städte, unsere Stimmen“: 6 Städte in Baden-Württemberg unterschrieben.
  • Thema vertagt auf Montag, 23. Februar; in Tübingen leben 11.307 Drittstaatler, 1.336 ohne Titel.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Sollen alle, die 16 Jahre und älter sind und in Tübingen leben, bei der Kommunalwahl wählen dürfen? Ja, sagt der Integrationsrat. Nein, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Zwei Jahre lang haben der Integrationsrat und Palmer diskutiert und sich dann darauf geeinigt, dass ein Wahlrecht für Drittstaatenangehörige nur für diejenigen gelten soll, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU haben. Im Verwaltungsausschuss am Montag entbrannte darüber eine leidenschaftliche Debatte.

Entscheiden kann allerdings nicht der Tübinger oder irgendein anderer Gemeinderat, wie das Wahlrecht ausgestaltet wird. Um es zu ändern, muss das Grundgesetz geändert werden. Es gibt aber die europäische Initiative „Unsere Städte, unsere Stimmen“, die möchte, dass alle wählen dürfen. „Wir als unterzeichnende Städte wollen mehr Demokratie in unseren Städten und befürworten die politische Beteiligung aller unserer Bürgerinnen und Bürger – unabhängig vom Pass“, heißt es in einer Erklärung der Initiative, die Städte in Europa unterzeichnen sollen. In Deutschland haben bisher sechs Städte unterschrieben, alle liegen in Baden-Württemberg: Mannheim, Freiburg, Karlsruhe, Heidelberg, Aalen und Rottenburg.

Vom Kompromiss abgerückt

„Wir wollen, dass auch Tübingen das unterschreibt“, sagte Deniz Tekin vom Integrationsrat im Verwaltungsausschuss. Allerdings machte er im Ausschuss die Einschränkung nicht, auf die sich das Gremium mit Palmer geeinigt hatte. „Es ist doch das Normalste der Welt, dass sich alle Menschen an lokalen Entscheidungen beteiligen“, begründete Tekin das. Die Erklärung sei ein politisches Signal an die Bundesregierung. Tekin bat um eine breite Mehrheit, denn „gerade in diesen Zeiten“ stärke ein solches Signal die Demokratie.

Palmer wunderte sich, dass Tekin vom gefundenen Kompromiss abrückte und das Wahlrecht für alle forderte, ohne Einschränkungen. „Dann wären Personen, die am Wahltag zwei Tage in der Erstaufnahmestelle wohnen, wahlberechtigt“, sagte er. Personen also, die „kein Deutsch verstehen, die keine Ahnung von Deutschland und Kommunalrecht haben und die nach vier Wochen einer anderen Stadt zugewiesen werden“. „Das spielt der AfD in die Hände und ist desintegrativ“, argumentierte Palmer. Zu einer Gemeinschaft gehöre ein Mindestmaß an Zugehörigkeit. Dass Menschen wählen dürfen, die erst seit zwei Tagen in Tübingen sind, gehe „unter gar keinen Umständen, das ist völlig ausgeschlossen“.

Denen das Wahlrecht zu geben, die einen Aufenthaltstitel haben, halte er für richtig, nicht aber, dass „jede und jeder“ das Wahlrecht bekomme. „Diesen Extremismus braucht niemand.“ Er kündigte an, einen Beitrittsbeschluss vom Regierungspräsidium kassieren zu lassen, wenn dieser nicht vernünftig gestaltet wird.

Palmer kommt es auf den Wortlaut an

SPD-Stadträtin Nathalie Denoix, die auch Mitglied im Integrationsrat ist, versuchte zu beschwichtigen. „Wir entscheiden kein neues Wahlrecht, unser Beitritt hat null Einfluss auf die Gesetzgebung. Es ist nur eine Erklärung, die aber Symbolkraft hat. Ich kann mir keine Bundesregelung vorstellen, die allen das Wahlrecht gibt, ohne Einschränkung, das wird so nicht kommen.“ Es sei wichtig, den Integrationsrat ernst zu nehmen. Da müsse der Wortlaut ja nicht komplett stimmen.

Palmer ließ das nicht gelten. „Man sollte nur fordern, was man wirklich will. Da geht es schon um den Wortlaut.“ Er hatte – auf Bitte von Julia Mayer (CDU) – Zahlen herausgesucht: Am 4. September 2025 lebten 16.867 Ausländer in Tübingen, davon 11.307 aus Drittstaaten, also Ländern, die nicht zur EU gehören. Von diesen haben 1336 keinen Aufenthaltstitel. „Ist es so wichtig, diese 1336 auch mitzunehmen?“, fragte Palmer rhetorisch.

„Kein Mensch hat ein Unverständnis“ für die Position des OB, sagte Asli Kücük (AL/Grüne). Die Erklärung habe Symbolcharakter, die Bundesregierung werde das Gesetz ausarbeiten und niemandem das Wahlrecht geben, der erst drei Monate hier lebt. „Wir möchten Menschen in Ausbildung, Fachkräften und so weiter das Kommunalwahlrecht geben“, sagte sie.

Doch Palmer insistierte: „In der Erklärung steht ‚alle‘. Mit dieser Maximalforderung machen Sie mich zum Gegner.“ Es habe, meinte er, auch einen Grund, weshalb bisher nur sechs Städte die Erklärung unterschrieben haben: „Die haben nicht darüber nachgedacht.“

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses dagegen denken weiterhin darüber nach. Nach einer Sitzungsunterbrechung, in der lebhaft in kleineren Gruppen diskutiert wurde, wurde das Thema in den nächsten Verwaltungsausschuss vertagt. Er tritt am Montag, 23. Februar, wieder zusammen.

Wo Drittstaatsangehörige wählen dürfen

14 von 27 EU-Mitgliedstaaten erlauben bestimmten Gruppen von Drittstaatsangehörigen die Teilnahme an kommunalen Wahlen. Diese Staaten sind Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Ungarn. Vier dieser Staaten – Estland, Litauen, Slowenien und Ungarn – erlauben es Drittstaatsangehörigen nicht, sich als Kandidaten bei den Kommunalwahlen aufstellen zu lassen (passives Wahlrecht).