Tübinger Biotechnologieunternehmen
: Patentstreit – ein weiterer Teilerfolg für Curevac

Curevac sieht sich als Pionier bei mRNA-Technologie: Das Tübinger Biotech-Unternehmen meldet nun einen weiteren Erfolg im Patentstreit mit dem Konkurrenten Biontech.
Von
Lisa Maria Sporrer
Tübingen
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Biotechnologieunternehmen Curevac

Das Tübinger Biotechnologieunternehmen Curevac im Technologiepark Obere Viehweide.

Bernd Weißbrod/dpa
  • Curevac erzielt Erfolg im Patentstreit mit Biontech; EPO bestätigt Patent EP 4 023 755 B1.
  • Konflikt begann 2022, Curevac wirft Biontech Patentverletzung vor.
  • Gericht in Düsseldorf muss über Patentverletzung entscheiden.
  • Nächste Anhörung zur Verletzung eines weiteren Curevac-Patents am 1. Juli 2025.
  • Bei Patentverletzung könnten Schadensersatzforderungen für Curevac entstehen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Tübinger Biotech-Spezialist Curevac meldet einen weiteren Erfolg im Patentstreit mit dem Konkurrenten Biontech: Das Europäische Patentamt (EPO) hat erneut zugunsten von Curevac entschieden und ein Schlüsselpatent bestätigt. Im Zentrum der jüngsten Entscheidung steht das europäische Patent EP 4 023 755 B1. Die Einspruchsabteilung des EPO wies Einsprüche dagegen zurück und bestätigte das Patent in geänderter Form. „Dieser Entscheid ist bereits der zweite positive für Curevac in der Auseinandersetzung mit Biontech und ein wichtiger Etappensieg“, verließ das Tübinger Unternehmen mitteilen.

Der Konflikt zwischen den beiden Branchengrößen ging 2022 los: Das Tübinger Unternehmen wirft dem Mainzer Konkurrenten Biontech vor, seine Patente verletzt zu haben und reichte im Sommer 2022 Klage beim Landgericht Düsseldorf ein. Biontech wies die Vorwürfe zurück und forderte, das 2010 erteilte europäische Patent von Curevac für nichtig erklären zu lassen. Das patentierte System zur genetischen Vakzinierung beruhe nicht auf einer Erfindung. Das Landgericht Düsseldorf hatte sein Urteil Ende 2023 vertagt. Zuvor hatte das Bundespatentgericht das strittige Curevac-Patent für nichtig erklärt. Curevac legte im Mai 2024 dagegen Berufung ein.

Showdown in Düsseldorf: Die nächsten juristischen Hürden

Das Patent, um das es in der aktuellen Entscheidung geht, betrifft die sogenannte „Split Poly-A Tail“-Technologie. Dabei handelt es sich um eine Erfindung, die darauf abzielt, die medizinische Wirksamkeit von mRNA-Konstrukten durch eine verbesserte Proteinexpression zu steigern. Mit dieser Bestätigung im Rücken sieht sich Curevac nun in seiner Position im laufenden deutschen Patentverletzungsverfahren, das insgesamt sechs Schutzrechte umfasst, deutlich gestärkt.

Das Landgericht Düsseldorf wird nun über die Verletzung des frisch bestätigten Patents EP 4 023 755 B1 entscheiden müssen. Die Spannung in diesem Fall dürfte weiter steigen, denn bereits am 1. Juli 2025 steht am selben Gericht eine Anhörung zur Verletzung eines weiteren Curevac-Patents an. Sollte das Gericht in einem der Fälle eine Patentverletzung feststellen, könnten Curevac erhebliche Schadensersatzforderungen zustehen.