Tübingen: U-Haft für mutmaßlichen Gras-Dealer

Das Gebäude der Untersuchungshaft in Tübingen.
Jonas Bleeser- Polizei nimmt 25-Jährigen in Tübingen fest, der mehrfach Cannabis verkauft hat.
- Verdächtiger sprang in den Neckar, um der Polizei zu entkommen.
- Bei Festnahme wurden Drogen, Bargeld und Drogenausrüstung gefunden.
- Verdächtiger hat keinen festen Wohnsitz und sitzt nun in Untersuchungshaft.
- Staatsanwaltschaft ermittelt wegen illegalen Handels mit Cannabis.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bereits am Montag vergangener Woche hatte die Polizei einen 25-Jährigen im Tübinger Anlagenpark vorläufig festgenommen, als er gerade dabei war, Cannabis an einen Mann zu verkaufen. Die Beamten, die bei einer größeren Kontrollaktion in der Tübinger Innenstadt unterwegs waren, fanden mehrere verkaufsfertig verpackte Portionen Marihuana und Haschisch bei ihm.
Die Festnahme, gegen die der Gambier sich damals wehrte, scheint wenig Eindruck auf den Mann gemacht zu haben: Schon einen Tag später ging ein Zeugenhinweis auf ein erneutes Drogengeschäft am Anlagensee ein, bei dessen Überprüfung die Polizei wiederum auf den 25-Jährigen als Verdächtigen stieß. Als er die Polizisten sah, rannte er sofort davon und sprang in den kalten Neckar. Als er anschließend am Ufer festgenommen wurde, hatte er seine Taschen offenbar bereits geleert.
Nun blieb die Polizei an ihm dran: "Im Zuge gezielter Observationsmaßnahmen", so meldet es die Polizeipressestelle, erwischte sie den von den bisherigen Strafanzeigen offenbar unbeeindruckten 25-Jährigen am Montag auf frischer Tat beim Handel mit Cannabis, wieder am Anlagensee. Er hatte mehrere Portionen Marihuana bei sich, die ebenso beschlagnahmt wurden wie mehrere Hundert Euro Bargeld. In einem Versteck fanden die Ermittler außerdem eine Feinwaage und Verpackungsmaterial.
Der Mann, der keinen festen Wohnsitz hat, wurde am Tag darauf dem Haftrichter vorgeführt. Der erließ den von der Staatsanwaltschaft Tübingen beantragten Haftbefehl, nun sitzt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Anklagebehörde ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen, illegalen Handels mit Cannabis. Denn der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit ist zwar erlaubt – der Handel damit aber bleibt verboten.
