
Tübingen · Trockenheit: Wasserentnahmeverbot: Was gilt - und was rechtlich noch kommen könnte
Um die Gewässer zu schützen, darf kein Wasser mehr aus Bächen und Seen herausgepumpt werden. Was jetzt gilt - und was noch kommen könnte.

Die Wasserstelle der Blaulach beim Tübinger Schützenverein. Dort zapfen immer wieder Leute Wasser für ihre Gärten ab. Das ist auch weiterhin erlaubt. Allerdings tröpfelt dort derzeit nur noch ein schwaches Rinnsal.
Jonas Bleeser