Tübingen · Soziales: Ermäßigungen für die Kreisbonuscard für mehr Menschen

Schwäbisches Tagblatt
.Die Stadt Tübingen erweitert den Zugang zu den Ermäßigungen der Kreisbonuscard: (KBC)Die sogenannte „KBC extra“ können ab sofort alle Tübingerinnen und Tübinger beantragen, die keine Sozialleistungen bekommen, weil das Einkommen dafür zu hoch ist, aber nur knapp über der Grenze zum Sozialleistungsbezug liegt. Dies war bisher nur für Familien mit Kindern und für ältere Menschen möglich. Die Ausweitung hatten alle Gemeinderatsfraktionen beantragt.
Zur Begründung heißt es in einer Pressemitteilung: „Viele Menschen liegen mit ihrem Einkommen knapp über der Grenze für den Bezug von Sozialleistungen. Sie können gerade so die erforderlichen Ausgaben für Miete und Lebensunterhalt tätigen und müssen dabei oft jeden Euro zweimal umdrehen. In solchen Situationen ist es schwer, sich einen Theaterbesuch oder das Zeitungsabonnement zu leisten, die Fahrkarte für den Tübus oder den Eintritt zu Veranstaltungen zu bezahlen. Angesichts der stark gestiegenen Preise für Lebensmittel und den täglichen Bedarf trifft dies auf immer mehr Menschen zu..“
ür die KBC extra dürfen die Einkünfte bis zu 20 Prozent über dem Regelsatz für das Bürgergeld liegen, besondere Belastungen und Ausgaben werden dabei berücksichtigt. Wer eine KBC extra hat, kann genau dieselben Ermäßigungen für Nahverkehr, Kultur, Freizeit und Einkauf in Anspruch nehmen wie Inhaber der allgemeinen Kreisbonuscard. Ausgenommen sind Studierende, da es für sie bereits umfangreiche Rabatte gibt.
Anträge für die KBC extra sind ab sofort unter anderem bei den folgenden Stellen möglich: Sozialberatung beim Diakonischen Werk und der Caritas, Stadtteilbüros Waldhäuser Ost und Weststadt, Stadtteiltreffs Brückenhaus und Nas, Beratungsstelle für ältere Menschen, Begegnungsstätte Hirsch, Tübinger Arbeitslosentreff, Aidshilfe, Asylzentrum, Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete und beim Sozialforum.
Familien können die KBC extra wie bisher auch beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter, bei Pro Familia und beim Jugend- und Familienberatungszentrum beantragen. Mitzubringen sind Unterlagen zu den Einkünften, zur Miethöhe und weiteren besonderen Belastungen und Ausgaben.
Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann die KBC nach wie vor beim Landkreis Tübingen beantragen. Diese wird ohne weitere Einkommensprüfung ausgestellt, der Sozialleistungsbezug reicht als Nachweis aus.