Tübingen: Schwäne füttern ist verboten: Bußgeld für Brot droht

Bis zu 80 Schwäne versammeln sich, wenn das Futter verteilt wird.
Ulrich MetzDie Vogelgrippe macht es möglich: Nachdem die Stadt Tübingen und das Landratsamt jahrelang die Fütterung von Schwänen durch vermeintliche Tierfreundinnen und -freunde duldeten (wir berichteten), wird jetzt strenger durchgegriffen. Auf Anfrage des TAGBLATTS teilte die Tübinger Stadtverwaltung mit, dass der kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst die Einhaltung des Fütterungsverbots regelmäßig kontrolliere. Jeden Tag würden die städtischen Mitarbeiter jetzt auf ihren Streifgängen bei den verschiedenen bekannten Fütterungsstellen vorbeischauen.
Zuständig für die Kontrolle ist eigentlich die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes. Die aber beschäftigt keinen Vollzugsdienst, weshalb die Stadt die Aufgabe im Rahmen der Amtshilfe übernimmt. Dies sei bei einem Gespräch zwischen Stadt und Landkreis vereinbart worden.
Anfang Februar seien zuletzt Menschen beim Füttern der Schwäne angetroffen worden, teilte die Stadt mit. Man habe die Personalien der Fütterer aufgenommen und sie über das Verbot belehrt. Anschließend seien die Daten an den Landkreis „zur weiteren Veranlassung“ übermittelt worden. In den letzten Wochen sei bei den Fütterungsstellen niemand mehr angetroffen worden.
Gegenüber dem TAGBLATT erinnerte das Landratsamt daran, dass die Schwanenfütterung „nach den Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes grundsätzlich unzulässig“ sei. Paragraph 33, Absatz 4 lege fest: „Wildenten, Wildgänse und Schwäne, die diesem Gesetz unterliegen, dürfen nur von jagdausübungsberechtigten Personen und nur dann gefüttert werden, wenn die untere Jagdbehörde wegen Futternot eine Fütterung anordnet oder ihre Fütterung zur Ablenkung außerhalb der Jagdzeit und bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Jagdzeit stattfindet.“ Die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Fütterungsverbot lägen nicht vor.
Das Amt bestätigte die Darstellung des TAGBLATTS, wonach „wohl regelmäßig säckeweise Brot ausgebracht“ worden sei. Dies habe „zu großen Ansammlungen von Schwänen und Wildenten“ geführt, was mit Blick „auf das Thema Geflügelpest/Vogelgrippe kritisch zu sehen ist“. Das Landratsamt prüfe, „ob und wie der Verstoß geahndet wird“. Laut Gesetz seien „Bußgelder bis zu 5000 Euro möglich“. Man werde aber „,natürlich je Einzelfall die Sachlage prüfen“. „Grundsätzlich“, warnt die Behörde, „muss mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe gerechnet werden.“
Dass die Behörden jetzt energischer gegen Fütterer vorgehen, hat auch damit zu tun, dass der Landesnaturschutzverband die Untätigkeit moniert hatte. Dies sei wegen der Vogelgrippe besonders problematisch. Bei den täglichen Fütterungen drängten sich bis zu 80 Schwäne auf engstem Raum. Die Naturschützer befürchten, dass sich dabei das Vogelgrippen-Virus verbreiten könnte. Wie berichtet, waren im Januar allein im Landkreis Tübingen 17 Schwäne an Vogelgrippe gestorben.