Tübingen: Polizei erwischt Dealer mit Drogen - und einem Morgenstern

Morgenstern.
Francesco Milanese - stock.adobe.com- Polizei Tübingen nimmt 54-jährigen Drogendealer fest.
- Dealer hatte 250g Heroin, 150g Streckmittel und einen Morgenstern.
- In seiner Wohnung wurden 750g Haschisch, 3.500 Euro und eine Schreckschusswaffe gefunden.
- Der Morgenstern ist verboten, da er draußen mitgeführt wurde.
- Untersuchungshaft wurde vom Amtsgericht Tübingen angeordnet.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Bereits im Herbst vergangenen Jahres war die Polizei laut Pressemitteilung auf die Spur des Mannes gekommen. Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich wohl der Verdacht, dass der 54-Jährige einen schwunghaften Handel mit mutmaßlich aus den Niederlanden eingeführtem Heroin unterhält und damit seinen Lebensunterhalt finanziert.
Am Dienstagabend wurde der Beschuldigte nach seiner Rückkehr von einer mutmaßlichen Beschaffungsfahrt in Tübingen vorläufig festgenommen. In seinem Fahrzeug fand die Polizei rund 250 Gramm Heroin und 150 Gramm Streckmittel. Aber nicht nur Drogen warteten im Auto auf die Beamten. Der Mann hatte ebenfalls einen Morgenstern, eine mittelalterliche Waffe, bei sich. Laut Polizei handelt es sich dabei um eine Schlagwaffe, deren Führen nach dem Waffengesetz verboten ist. „Besonders oft kommt sowas nicht vor“, kommentiert eine Polizeisprecherin die ungewöhnliche Waffe. Interessant ist auch: Strafbar ist der Morgenstern laut Sprecherin nur, weil der Beschuldigte ihn nach draußen mitnahm. Hätte man ihn in seiner Wohnung gefunden, wäre das rechtens gewesen.
Mehr mittelalterliche Waffen fand die Polizei in der Wohnung zwar nicht, dafür aber etwa 750 Gramm Haschisch, 3.500 Euro mutmaßliches Dealergeld und eine Schreckschusswaffe. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der 54-Jährige am Mittwochvormittag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.
Er muss sich nun unter anderem wegen unerlaubter Einfuhr und unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.