Tübingen
: Kolumne: Was bringen Geldstrafen ohne Geld?

In unserer Kolumne „Übrigens“ schreibt Tobias Hauser über das Fahren ohne Fahrschein.
Von
Tobias Hauser
Tübingen

Schwäbisches Tagblatt

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Neulich hat’s mich erwischt. Gehetzt stieg ich ohne Ticket in den Bus ein und kaufte erst dann über die App eines. Der Kontrolleur, der kurz nach mir einstieg, wies mich darauf hin, dass das verboten sei. Dann stand ich da, mit gekauftem Ticket auf meinem Handy und einer 60 Euro Rechnung in der Hand. Na gut, so sind halt die Regeln. Dennoch brachte mich die Situation zum Nachdenken: Wie sinnvoll ist eine Geldstrafe beim Fahren ohne Fahrschein? Und vor allem: Wenn mir, einer ortskundigen Person, die fließend Deutsch spricht, so eine versehentliche Leistungserschleichung passiert, wie schnell geht das dann bei Leuten mit Sprachproblemen oder anderweitigen Schwierigkeiten?

Wer seine Strafe nicht zahlen kann und keine ehrenamtliche Arbeit bekommt, landet im Gefängnis, was - und das sollte auf keinen Fall der Hauptkritikpunkt sein - auch den Staat eine ganz schöne Stange Geld kostet. „Was bringt eine Geldstrafe bei jemandem, der kein Geld hat?“, fragte Rottenburger JVA-Leiter Matthias Weckerle im Gespräch mit dem TAGBLATT. Häufig kämen Leute wegen schlechter Organisation oder Alkoholkrankheit ins Gefängnis, „wo sie nicht hingehören“: Auf die ungeöffnete Rechnung folge eine ebenso ungeöffnete Mahnung, dann ein Strafbefehl und dann die Festnahme. Das bindet laut Weckerle Kapazitäten des Justizvollzugs, wo eigentlich andere soziale Einrichtungen gefragt wären.

Um solche Elendsspiralen zu verhindern, gibt es die aufsuchende Sozialarbeit, die auf diese Menschen zugeht und auch andere Projekte: „Schwitzen statt Sitzen“ beispielsweise. Die Aktion vermittelt seit 2008 ehrenamtliche Arbeit, unter anderem an Menschen, die ihre Strafe nicht zahlen können. Allein im Jahr 2019 sparten sie dem Staat im Landgerichtsbezirk Tübingen dadurch mehr als 1,4 Millionen Euro (mehr über die Aktion auf Lokalseite 3). Doch für Wohnsitzlose oder Suchtkranke stellen viele hundert Stunden ehrenamtlicher Arbeit oft eine kaum überwindbare Hürde dar. In Berlin gibt es einen anderen Ansatz: Den Freiheitsfonds, der Spenden sammelt und Menschen freikauft, die ohne Ticket erwischt wurden. Nach eigenen Angaben haben sie bereits 328 Personen freigekauft, damit 25291 Hafttage aufgelöst und mit 357000 Euro Investition 3,8 Millionen Euro Staatskosten eingespart.

Leistungserschleichung ist laut Justizministerium auch in Baden-Württemberg der Grund, dass am Stichtag 9. Februar rund 70 Menschen in Gefängnissen saßen. In der Diskussion zur Lösung dieses Problems erklingen oft zwei Ansätze: Der „Spiegel“ berichtete im Januar, dass die Ampel-Koalition eine Herabstufung von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit untersuchen lasse. Eberhard Hausch, Richter am Amtsgericht Reutlingen, sieht darin keine Lösung: Geld- und eventuelle Gefängnisstrafen gäbe es dennoch.

Deshalb wäre ein komplett kostenloser öffentlicher Nahverkehr die konsequenteste Lösung. Wenn nicht für alle, dann doch zumindest für die, für die jedes Ticket eine schmerzhaft spürbare Ausgabe ist. Ansätze wie die Kreisbonuscard und kostenlose Samstage im Tübus gibt es ja schon. Aber warum nicht mehr, wie in Tübingen ja schon öfter besprochen? Klar, einfacher gesagt, als getan. Das Geld muss irgendwo herkommen, und die Bürokratie ist eine Hürde. Aber die Rechnung scheint mir ansonsten auf allen Seiten aufzugehen: Menschen, die nicht ins Gefängnis gehören, bleiben auf freiem Fuß. Der Justizvollzug wird entlastet und kann sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren, für die Umwelt wäre es auch nicht schlecht. Und zu guter Letzt werden Menschen endlich nicht mehr strafrechtlich verfolgt, nur weil sie sicher und schnell von einem Ort zum anderen gelangen wollen, aber kein Geld dafür haben.