
Tübingen · Justiz: Videoüberwachung in der Schellingstraße war illegal
Das Landgericht Tübingen rüffelt Staatsanwaltschaft und Amtsgericht: Vor der Observation der Schellingstraße6 war 2016 kein Richter gefragt worden.

Der Vordereingang des Tübinger Wohnprojekts Schellingstraße 6 wurde im Juli 2016 wochenlang von der Polizei videoüberwacht.
Volker Rekittke
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