Tübingen: In der Sauna gilt von Montag an 2G

Schwäbisches Tagblatt
.Vom 1. November an dürfen somit nur noch geimpfte oder genesene Gäste nach Vorlage eines gültigen Nachweises in die Sauna. Das „2G-Optionmodell“ des Landes sieht für Bäder und Saunen keine Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre vor. Ferner informieren die SWT, dass mit sofortiger Wirkung im Hallenbad Nord und im Uhlandbad eine verschärfte 3G-Zutrittsregel gilt, sollte in Baden-Württemberg die „Corona-Warnstufe“ ausgerufen werden. Als Testnachweis werden dann nur noch aktuelle PCR-Tests akzeptiert, Antigen-Schnelltests reichen dann nicht mehr aus. In den Hallenbädern gelten die Ausnahmen der Corona-Verordnung, etwa für Kinder unter sieben Jahren und Schulkinder. Eintrittskarten für Bäder und Sauna gibt es online: www.swtue.de/baeder