Tübingen: Falsch geparkte E-Scooter: Palmer kündigt Bußgeld an

Ein E-Scooter der an einem völlig ungeeigneten Platz abgestellt wurde.
Ulrich MetzDie Diskussion um falsch geparkte E-Scooter in Tübingen ist keine neue. Bereits im Dezember vergangenen Jahres kündigte die Stadt Tübingen an, mit Abstellflächen, Verboten und Bußgeldern gegen die falsch geparkten Roller vorzugehen. Das hat Oberbürgermeister Boris Palmer nun auf Facebook erneut wiederholt. „Wir haben den Betreibern angekündigt, dass sie für falsch geparkte Roller als Fahrzeughalter bezahlen müssen. Das geben diese an die Kunden weiter“, schreibt Palmer.
Er hoffe, dass das eine erzieherische Wirkung habe: „Denn so idiotisch wie die oft abgestellt werden, überwiegt der Ärger den Nutzen.“ In den Kommentaren sprach er sich jedoch gegen ein komplettes Verbot der Scooter aus. Sei seien als Ergänzung für diejenigen praktisch, die kein Auto haben. Außerdem sei ein Verbot Sache des Bundes.
Bereits im September hatte die Stadtverwaltung angekündigt, in der Innenstadt Sperrzonen einrichten zu wollen, in denen keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Denkbar seien etwa die Mühl-, Friedrich- und die Karlstraße sowie die Eberhardsbrücke. In solchen Zonen soll es zum Ausgleich dann aber Abstellflächen geben, etwa so groß wie ein Autoparkplatz.
Das Bußgeld für einen falsch abgestellten Roller solle von 20 bis 70 Euro rangieren, hieß es damals.






