Tübingen
: Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs in Tübinger Testzentren

Wegen des Verdachts des Betrugs ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen einen 34-Jährigen, dem vorgeworfen wird, als Betreiber von Corona-Testzentren nicht durchgeführte Tests abgerechnet zu haben.
Von
isi
Tübingen

Symbolbild: Sebastian Gollnow/dpa

Nicht gesetzt

Die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen ermitteln gegen einen 34-jährigen Mann, der bis Mai diesen Jahres zwei Corona-Testzentren im Landkreis Tübingen betrieben hat. Mit Hilfe von selbst ausgefüllten Zertifikaten soll er eine Vielzahl an angeblich durchgeführten Tests zur Abrechnung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingereicht haben, ohne zuvor Personen tatsächlich zu testen.

Mit einem richterlichen Beschluss durchsuchten am Montag Kriminalbeamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Tübingen die Wohnung und die Testzentren des Tatverdächtigen. Nach Angaben des Polizeipräsidiums wurden dabei „umfangreiche Beweismittel, insbesondere elektronische Daten, beschlagnahmt“. Die Höhe des entstandenen Schadens ist noch unbekannt. „Nähere Angaben, etwa wo genau diese Testzentren sind, können wir momentan noch nicht machen“, erklärt Staatsanwalt Nicolaus Wegele auf TAGBLATT-Nachfrage. „Wir müssen nun die Datenauswertung abwarten.“ Auch wie die Ermittler auf die Spur des 34-Jährigen gekommen sind, wollte Wegele nicht beantworten. Nur so viel: „Es gab eine ausreichende Tatsachengrundlage, die auch die Hausdurchsuchung rechtfertigte.“

Der 34-Jährige befindet sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Zweiter Fall in der Region

Bereits Anfang Februar wurde ein ähnlicher Fall in Rottenburg bekannt. Dort soll ein 36-Jähriger in seiner Bar Gästen angeboten haben, sich selbst zu testen oder testen zu lassen. Es handelte sich dabei aber nicht um eine zugelassene Teststelle, die zu etwaigen Abrechnungen berechtigt war.