Tübingen · Energie
: Erdgas-Soforthilfe: Das gilt in Tübingen

Kein Abschlag im Dezember: Was Stadtwerke-Kunden jetzt wissen müssen, um sich auf die Teuerungen einzustellen.
Von
eik
Tübingen

Gaskugelbehälter der SWT.

SWT

Die Preise für Erdgas sind seit Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine sehr stark gestiegen. Dies führt zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen für alle Verbraucher, weil nicht nur das Erdgas selbst, sondern auch die Kosten für Strom und Fernwärme viel teurer werden. Deshalb hat die Bundesregierung im laufenden November das so genannte Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) verabschiedet, das Berechtigten schnelle Entlastung bringen soll..

Sofort Hilfe vom Staat

Die damit verbundene Soforthilfe wird vom Staat bezahlt. Sie soll für die Kunden der Versorgungsbetriebe (also auch der Stadtwerke) einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 schaffen. Zudem soll sie die Zeit bis zur geplanten Einführung der Erdgas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr überbrücken. Die Stadtwerke Tübingen informieren aktuell auch auf ihrer Internetseite über die Abrechnungsmodalitäten.

Bei Haushaltskunden (also den Privathaushalten) und berechtigten Unternehmen verzichten die Stadtwerke Tübingen nach eigenen Angaben auf die Abschlagszahlung von Erdgas und Wärme für den kommenden Monat Dezember 2022. Liegt den Stadtwerken ein Lastschriftmandat für eine Einzugsermächtigung vor, wird für den Dezember kein Abschlag für Erdgas und Wärme abgebucht.

Wenn der Kunde von sich aus eine Zahlung leistet (so etwa per Dauerauftrag oder als monatliche Zahlung), darf er diese im Dezember für Erdgas und Wärme aussetzen. Sollte der Abschlag trotzdem bezahlt werden, verrechnen die Stadtwerke diese Zahlung spätestens mit der nächsten Jahresverbrauchsrechnung, die den Monat Dezember einschließt. Der Entlastungsbetrag wird in dieser Rechnung dann gesondert ausgewiesen. Liegt kein Abschlag für Dezember vor, wird der tatsächliche Entlastungsbetrag dem Vertragskonto des Kunden gutgeschrieben. Ergibt sich aus der Höhe der Soforthilfe im Vergleich zur Höhe der monatlichen Abschläge eine Differenz, so wird diese auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.

Alle Informationen der Stadtwerke zur staatlichen Soforthilfe Erdgas sind auf der Internetseite www.swtue.de/energie/erdgas veröffentlicht. Ausführliche Informationen zur Soforthilfe Fernwärme wollen die Stadtwerke ab dem 3. Dezember ebenfalls online veröffentlichen.