Tübingen · Corona
: Nur noch mit Test ins Uniklinikum

Auch Ungeimpfte dürfen jetzt wieder Angehörige besuchen. Für alle Besucher ist ein Test vorgeschrieben.
Von
uja
Tübingen

Symbolbild: Moritz Hagemann

Nicht gesetzt

Ohne einen vollständigen Impfschutz kamen Besucher bislang nicht ins Tübinger Uniklinikum hinein. Zuletzt teilte das UKT mit, dass nun auch Ungeimpfte wieder Angehörige oder Klinikumseinrichtungen besuchen dürfen. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Für Patienten gilt weiterhin die 3G-Regel.

Die Neuregelung am Klinikum erleichtert den Zugang für Ungeimpfte, erschwert gleichzeitig aber Geimpften das Betreten. Mit dem Impfausweis konnten sie bislang ohne Aufwand Angehörige oder einen Physiotherapiekurs besuchen. Künftig müssen auch sie für jeden Besuch einen aktuellen Test nachweisen. Ein Antigenschnelltest hat eine Gültigkeit von maximal 24 Stunden, ein PCR-Test von 48 Stunden. Corona-Teststellen befinden sich auf dem Klinikumsgelände. Wie bisher darf jeder Patient täglich zwischen 12 und 19 Uhr für maximal 60 Minuten maximal eine Person empfangen.

Hintergrund der neuen Regelung sind die im November 2021 verabschiedeten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Die Testpflicht für Krankenhäuser, Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen wird in Paragraph 28b vorgeschrieben.

Die baden-württembergischen Unikliniken legen die Gesetze derzeit noch sehr unterschiedlich aus. So verlangt Freiburg den Nachweis einer Booster-Impfung oder eine Doppel-Impfung plus Test, und Heidelberg lässt genau wie Ulm aktuell Besucher prinzipiell nur in Ausnahmefällen herein.