Tübingen
: Böllerverbot an Silvester in der Altstadt

Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien dürfen im historischen Teil Tübingens nicht benutzt werden. Hohe Strafen drohen.
Von
ST
Tübingen

Silvester 2010: Neckargasse und Platanenallee sind böllerfrei, dahinter wird geschossen.

Markus Ulmer

Um das historische Zentrum vor Schäden zu schützen, gilt auch in der bevorstehenden Silvesternacht ein striktes Feuerwerksverbot in der Tübinger Altstadt. Darauf macht die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung aufmerksam. Verboten sind alle Feuerwerkskörper der Klasse II.

Die Sperrzone umfasst die Altstadt innerhalb der Grenzen: Belthlestraße, Haeringstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen; Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden; Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße im Osten sowie die Uhlandstraße im Süden. Auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern (auch in der Calwerstraße), Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen seit Oktober 2009 bundesweit verboten.

14 Schilder werden am Montag, 31. Dezember, darauf hinweisen. Die Stadt kündigt in der Silvesternacht verstärkt Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei an. Verstöße können mit einer Geldstraße von bis 50000 Euro geahndet werden.

Hausbrand als Auslöser

In der Silvesternacht von 2008 auf 2009 geriet auf dem Tübinger Marktplatz das Haus der Linzschen Apotheke in Brand. Eine Feuerwerksrakete hatte den Giebel des Fachwerkhauses getroffen. Dabei ist ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Personen wurden damals nicht verletzt, die Wohnung der Hausbesitzer war jedoch durch Feuer und Löschwasser zerstört worden. OB Boris Palmer prüfte daraufhin ein Feuerwerksverbot, der Gemeinderat segnete es im Juni 2009 einstimmig ab.