Tübingen: Betrunken auf E-Roller unterwegs – Führerschein weg

Viele machen bei der Fahrt mit einem E-Scooter vieles falsch: Auf dem Gehweg fahren ist damit ebenso verboten wie zu zweit damit unterwegs zu sein. Und mit Alkohol riskiert man auch auf dem E-Roller seinen Führerschein.
Jens Büttner/dpa (Symbolfoto)- Ein 20-Jähriger verlor seinen Führerschein wegen Trunkenheit auf einem E-Scooter in Tübingen.
- Die Polizeistreife stoppte ihn um 3.40 Uhr in der Mohlstraße mit über 1,7 Promille.
- Eine Blutprobe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung sind erforderlich.
- Alkoholfahrten über 1,1 Promille gelten als Straftat.
- Das Gericht entscheidet über die Dauer des Führerscheinentzugs.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Seinen Führerschein los ist ein 20-Jähriger, der in der Nacht auf Mittwoch in Tübingen betrunken auf einem Elektro-Tretroller fuhr. Dabei fiel er gegen 3.40 Uhr in der Mohlstraße einer Polizeistreife auf.
Bei der Kontrolle hatte er einen Atemalkoholwert von über 1,7 Promille, weshalb er zur Blutprobe musste. Die Fahrt wird auch sonst teuer: Der junge Mann muss zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, außerdem ist eine Alkoholfahrt ab 1,1 Promille eine Straftat. Ob er seinen Führerschein nur eine Weile oder ganz abgeben muss, entscheidet deshalb nun wahrscheinlich ein Gericht.
Diese Regeln gelten für E-Scooter
Wer mit dem E-Scooter, also einem Tretroller mit Elektromotor, unterwegs ist, weiß oft gar nicht, welche Regeln er dabei beachten muss. Denn rechtlich betrachtet bewegt er sich mit einem Kraftfahrzeug fort. Was viele nicht wissen oder ignorieren: In Fußgängerzonen und Parkanlagen sind die E-Scooter verboten, dort dürfen sie weder benutzt noch abgestellt werden. Auch Rettungswege und Einfahrten müssen frei bleiben, ebenso Bushaltestellen, Brücken, Schulgelände und Natur- oder Landschaftsschutzgebiete.
Wer betrunken mit dem E-Scooter fährt, riskiert seinen Führerschein: Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Bei starken Ausfallerscheinungen oder über 1,1 Promille ist es eine Straftat: Die Konsequenz kann bis zum Führerscheinentzug gehen. Ab 1,7 Promille ist außerdem eine teure medizinisch-psychologische Untersuchung Pflicht. Unter 21 und für Fahranfänger gilt eine Grenze von 0 Promille. Gefahren werden muss auf dem Radweg, ansonsten auf der Straße. Auf dem Gehweg ist es nur mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ erlaubt. Zu zweit fahren ist verboten.