Tübingen: Berufungsverfahren um mutmaßlichen Missbrauch in Klinik beginnt im Februar

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen.
Jonas Bleeser- Psychiater aus Tübingen wird wegen 53-fachen sexuellen Missbrauchs einer Patientin verurteilt.
- Urteil: Zweieinhalb Jahre Haft; Berufungsverfahren startet im Februar mit fünf Terminen.
- Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ist möglich; auch die Nebenklage geht in Berufung.
- Sexuelle Beziehungen in der Therapie sind gesetzlich verboten, selbst wenn sie einvernehmlich sind.
- Der Arzt bestreitet, dass die Patientin zu der Zeit in seiner Behandlung war.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Verfahren fand im April dieses Jahres bundesweit Beachtung: Ein Arzt der Tübinger Psychiatrie stand wegen Vergewaltigung und 53-fachem sexuellen Missbrauch einer Patientin vor dem Tübinger Schöffengericht.
Sexuelle Beziehungen zwischen Behandelnden und Patienten aber sind in einer Therapie nicht nur ein schwerer Verstoß gegen ethische Berufsstandards. Sie sind nach dem Gesetz auch dann verboten, wenn sie einvernehmlich sind. Denn zwischen einem Therapeuten und seiner Klientin gibt es ein besonderes Macht- und Verantwortungsverhältnis. Deshalb gibt es für solche Fälle einen eigenen Paragrafen: 174c im Strafgesetzbuch stellt "Sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses" unter Strafe.
Das Tübinger Schöffengericht verurteilte den damals 61-jährigen Arzt, der noch in der Facharzt-Ausbildung zum Psychiater war, in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft. So hatte es die Staatsanwaltschaft Tübingen beantragt. Die Richter stellten fest, dass der Mediziner der zum Zeitpunkt der Verurteilung 35-jährigen Patientin Einzeltherapiestunden angeboten habe, auch gegen den Rat von erfahrenen Kollegen. Mehrfach trafen die beiden sich außerhalb der Klinik. In seiner Wohnung kam es dann zum ersten Geschlechtsverkehr – und dann noch 52 Mal, teils auch im Behandlungszimmer des Arztes in der Klinik.
Die ursprüngliche Anklage lautete neben 53-fachem sexuellem Missbrauch auch auf Vergewaltigung: Die Frau gab an, dass sie den ersten Sex nicht gewollt und das dem Mann auch klar zu verstehen gegeben habe. Diesen Vorwurf aber sah der Staatsanwalt am Ende nicht als zweifelsfrei belegt an. Dem folgten im April auch die Richter. Der Arzt hatte die Beziehung zwar eingeräumt, die Frau sei aber damals nicht bei ihm in Behandlung gewesen. Deshalb forderte seine Verteidigerin einen Freispruch.
Gegen das Urteil wehrt sich nun nicht nur der Angeklagte, auch die Nebenklage ist in Berufung gegangen. Sie hatte im ersten Prozess vier Jahre Gefängnis gefordert. Jetzt steht fest, wann der Fall neu verhandelt wird: Das Landgericht hat dafür fünf Verhandlungstermine angesetzt, am 6., 11., 13, 18. und 27. Februar. Der Ausgang des Verfahrens ist offen: Hätte nur der verurteilte Arzt Berufung eingelegt, wäre eine höhere Strafe im Berufungsverfahren wegen des Verschlechterungsverbots laut Gesetz nicht möglich gewesen. Da aber auch die Nebenklage Rechtsmittel eingelegt hat, ist dies nun anders. Und auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ist möglich.


