
Tierwohl: Steuerfrei aus dem Tierheim?
Wer in Berlin einen Hund aus dem Tierheim aufnimmt, ist für fünf Jahre von der Steuer befreit. Was Tierfreunde, Kommunalpolitiker und das Reutlinger Tierheim von der Lenkungswirkung „Hundesteuer“ halten.

Kampfhunde haben schlechte Chancen auf Vermittlung – selbst wenn der Wesenstest unbedenkliches Verhalten bescheinigt.
Frank May/dpa