SWP+SWP+Sozialgericht Reutlingen
: Sturz beim Mountainbike-Weltcup ist kein Arbeitsunfall

Verunglückter Radsportler bekommt keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Von
Thomas de Marco
Gomaringen
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Die Bergwacht war mit elf Bergrettern vor Ort, um dem verletzten Mountainbiker zu helfen.

SYMBOLBILD - 20.06.2015, Baden-Württemberg, Freiburg: ILLUSTRATION - Ein Mountainbiker springt auf dem Canadian Trail bei Freiburg durch den Wald. (zu dpa: «Bergwacht bittet wegen Corona um erhöhte Vorsicht in der Natur») Foto: picture alliance / dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Gefährlicher Sport: Beim Mountainbike-Downhill kann es zu schweren Stürzen kommen. Mit den Folgen eines Unfalls hat sich das Reutlinger Sozialgericht beschäftigen müssen.

dpa