
Sozialgericht Reutlingen: Sturz beim Mountainbike-Weltcup ist kein Arbeitsunfall
Verunglückter Radsportler bekommt keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gefährlicher Sport: Beim Mountainbike-Downhill kann es zu schweren Stürzen kommen. Mit den Folgen eines Unfalls hat sich das Reutlinger Sozialgericht beschäftigen müssen.
dpa