Revision abgelehnt
: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an ehemaliger Tübingerin

Am 10. Mai 2023 war eine Lehrerin auf der A9 in Brandenburg erschossen worden. Um auf ihren Fall aufmerksam zu machen, gab es 2024 eine Demonstration in Tübingen, wo sie studiert hatte. Nun ist das Urteil gegen ihre Mörder rechtskräftig.
Von
Jonas Bleeser
Leipzig/Tübingen
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Die Femizid-Kundgebung am vergangen Samstag. Privatbild

Quelle: Schwäbisches Tagblatt. Vor Verwendung bitte Bildrechte prüfen.

Die Femizid-Kundgebung am vergangen Samstag. Privatbild

Im Mai 2024 erinnerten auch Freunde und Bekannte der ermordeten Lehrerin bei einer Demonstration in Tübingen an sie.

Privatfoto
  • Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Zwei Männer wegen Mordes an Lehrerin zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Tatmotiv: Streit um das Sorgerecht; Ex-Partner handelte aus Hass, besondere Schwere der Schuld festgestellt.
  • Opfer wurde 2023 auf A9 in Brandenburg erschossen, Täter rammte ihr Auto und schoss fünfmal.
  • Lehrerin studierte in Tübingen; 2024 erinnerten Demonstrationen dort an sie und machten Gewaltproblem sichtbar.
  • Revision der Verurteilten abgelehnt, Urteil ist rechtskräftig, Entlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht: Wie das Landgericht Potsdam in seinem Urteil Ende September feststellte, beauftragte der ehemalige Lebensgefährte einer Lehrerin einen Bekannten damit, sie zu ermorden. Der rammte das Auto der Frau auf der Autobahn bei Potsdam und tötete sie auf dem Standstreifen mit fünf Schüssen. Hintergrund soll unter anderem ein Streit um das Sorgerecht des gemeinsamen Sohnes gewesen sein.

Das Landgericht verurteilte die beiden Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft. Sie hätten heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt, ihr Ex-Partner aus Hass auf die 40-Jährige. Bei ihm stellten die Richter zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Das Opfer lebte mehrere Jahre in Tübingen

Die Lehrerin hatte in Tübingen zwischen 2009 und 2013 ihr Studium zur Sonderschulpädagogin abgeschlossen und ihr Referendariat gemacht. Deshalb waren damals beim Prozess in Potsdam an den 35 Verhandlungstagen auch Tübingerinnen und Tübinger unter den 160 geladenen Zeugen. Im Mai 2024 hatten sich rund 50 Leute zu einer Kundgebung auf der Platanenallee und einer Demonstration in Tübingen getroffen, um an sie zu erinnern. Und um über den Fall auf Gewalt durch Männer aus Hass auf Frauen aufmerksam zu machen.

Die beiden Verurteilten hatten beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt. Der sah aber keine Fehler zu deren Nachteil. Damit ist das Urteil rechtskräftig.