Psychiatrie Tübingen: Beschuldigter Arzt in Missbrauchsfall – es bleibt bei der Kündigung

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen.
Jonas Bleeser/Archiv- Mediziner aus Tübingen akzeptiert Kündigung nach Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs.
- Gericht bestätigte Einigung zwischen Klinik und Arzt – Konditionen noch unklar.
- Arzt wurde wegen 53-fachen Missbrauchs zu 2,5 Jahren Haft verurteilt – Urteil noch nicht rechtskräftig.
- Strafrechtliche Berufungsverhandlungen starten Ende September.
- Klinik verhängte Hausverbot und lehnte hohe Abfindung bei Wiedereinstellungsklage ab.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zumindest eine rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen einen Mediziner der Tübinger Psychiatrie ist abgeschlossen: Wie das Reutlinger Arbeitsgericht auf Anfrage bestätigte, hat der in erster Instanz vom Schöffengericht Tübingen wegen 53-fachen Missbrauchs verurteile Arzt seine Kündigung akzeptiert. Darauf haben sich beide Parteien nun abschließend verständigt.
Zu welchen Konditionen ist derzeit noch unklar. Sein ehemaliger Arbeitgeber, das Tübinger Uniklinikum, will sich erst äußern, wenn ihm eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgerichts vorliegt.
Nachdem eine Patientin ihm vorgeworfen hatte, während einer Therapie ein Verhältnis mit ihr begonnen zu haben, hatte die Klinik den Psychiater in Ausbildung zunächst intern versetzt. Als das Schöffengericht ihn im April 2024 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt hatte, kündigte die Klinik ihm und erteilte ein Hausverbot.
Arzt klagte auf Wiedereinstellung
Dagegen klagte er auf Wiedereinstellung. Bei einem ersten Gütetermin am Reutlinger Arbeitsgericht konnten sich die Parteien 2024 nicht einigen: Für das Klinikum war damals klar, dass eine hohe Abfindung nicht infrage komme. Ein eigentlich für vergangene Woche angesetzter Kammertermin, an dessen Ende die Richterin entschieden hätte, wurde abgesetzt, da weitere Gespräche geführt wurden.
Strafrechtlich ist das Verfahren dagegen noch nicht beendet: Das Urteil des Schöffengerichts ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl der Arzt als auch die am Prozess als Nebenklägerin beteiligte Patientin Berufung einlegten. Ende September soll neu verhandelt werden.


