
Prozess in Tübingen: Wer den Säugling misshandelte, bleibt unklar – trotzdem Strafe für die Eltern
Im Prozess um rätselhafte Verletzungen bei einem Säugling hat das Amtsgericht Tübingen entschieden: Beide Eltern sollen die Fürsorgepflicht für das Kind gröblich verletzt haben. Trotzdem bleiben Fragen offen.

Am Tübinger Amtsgericht sind eine junge Frau und ihr Ex-Partner angeklagt. Der Vorwurf: Verletzung der Fürsorgepflicht.
Ulrich Metz/Archiv/Uwe Anspach/dpa/Symbolbild