
Prozess in Tübingen: Beschuldigungen gegen Kindsvater waren nicht strafbar
Zwei Frauen erhoben während eines Sorgerechtsstreits Missbrauchsvorwürfe gegen den Vater. Die bestätigten sich nicht. In einem ersten Verfahren wurden sie wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Nun standen sie erneut deswegen vor Gericht – und wurden freigesprochen.

Das Tübinger Amtsgericht hat seinen Sitz im Gerichtsgebäude in der Doblerstraße.
Jonas Bleeser