
Parkscheinautomat zu weit weg: „Es geht ums Prinzip“ – Darum zog ein Tübinger vor Gericht
Der Tübinger Thomas Zeitz wehrte sich erfolgreich gegen einen Strafzettel: Die Richterin stellte das Verfahren ein. Zeitz ging es bei seinem Einspruch nicht ums Bußgeld.

Der Parkautomat an der Gabelung Jürgensenstraße und Salzwasenweg in Lustnau: Weil er vom Parkplatz am Feuerwehrspielplatz weit entfernt ist, zahlte Thomas Zeitz seinen Strafzettel nicht.
Carolin Albers