Nach Unfall in Tübingen
: Diese Regeln gelten für E-Scooter

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt zu. Viele Fahrer halten sich nicht an die Vorschriften. Welche Regeln sind zu beachten?
Von
Jashan Gupta
Tübingen
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Copyright by Matthias Rethmann / Tour-Files / Fotograf Münster

Mit einem E-Scooter muss man auf dem Redweg fahren, wenn es einen gibt. Außerdem ist ein Versicherungskennzeichen Pflicht.

Matthias Rethmann für Tour-File
  • Regeln für E-Scooter im Verkehr: Nur Radweg, Straße nur ohne Radweg, kein Gehweg.
  • Nutzung nur allein. Kein Führerschein nötig, jedoch Mindestalter 14 Jahre.
  • ABE ist Pflicht: max. 20 km/h, bis 500 Watt, Licht vorn und hinten, zwei Bremsen, Klingel.
  • Haftpflichtversicherung erforderlich – Plakette sichtbar am Heck, Start jedes Jahr am 1. März.
  • Unfall in Tübingen: Zwei Jugendliche kollidierten Ende März mit Taxi, Roller ohne Zulassung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ende März stießen ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer und sein 13-jähriger Mitfahrer in Tübingen mit einem Taxi zusammen. Der 14-Jährige durchschlug mit seinem Kopf die Fensterscheibe des Autos und erlitt schwere Verletzungen. Der E-Scooter hatte weder eine Straßenzulassung noch war er versichert.

Wer sich einen E-Scooter anschaffen will, zum Beispiel, um damit den täglichen Weg zur Arbeit oder zur Schule zurückzulegen, muss bereits vor der ersten Fahrt einige Regeln beachten. Beim Kauf sollte man darauf achten, dass für das E-Scooter-Modell eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt. Ohne eine solche Zulassung darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Einen Roller ohne ABE darf man nur auf privatem Gelände benutzen.

Damit ein Roller eine ABE erhält, muss er bestimmte technische Vorgaben erfüllen: Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten, die maximale Motorleistung liegt bei 500 Watt. Außerdem sind eine funktionierende Beleuchtung vorn und hinten, zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen sowie eine Klingel vorgeschrieben.

Hat man einen E-Scooter gekauft, benötigt man zudem eine Haftpflichtversicherung. Diese kann man bei vielen Versicherungen online für ein Jahr abschließen. Nach Abschluss erhält man eine kleine, selbstklebende Versicherungsplakette, die gut sichtbar am Heck des Fahrzeugs angebracht werden muss. Ohne diese Plakette darf der Roller nicht genutzt werden. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Jedes Jahr muss die Versicherung – und somit auch die Plakette – erneuert werden. Ähnlich wie bei der TÜV-Plakette beim Auto oder bei „Moped-Kennzeichen“ ändert sich dabei jedes Jahr die Farbe, sodass sofort erkennbar ist, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

Welche Regeln gelten auf der Straße?

Ist der passende E-Scooter gefunden und versichert, dann gelten im Verkehr klare Regeln. Ein Führerschein ist für diese Fahrzeuge nicht erforderlich, allerdings liegt das Mindestalter, um einen E-Scooter im Straßenverkehr zu bewegen, bei 14 Jahren. Fahren darf man mit den E-Rollern dennoch ausschließlich auf Radwegen. Nur wenn es keinen Radweg gibt, darf auf die Straße ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind für diese Roller hingegen tabu.

Weitere Regeln betreffen die Nutzung selbst: E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen, es ist nicht erlaubt, eine weitere Person mitzunehmen. Eine Helmpflicht fürs E-Scooter-Fahren  gibt es zwar nicht, einen Helm zu tragen, ist jedoch aus Sicherheitsgründen absolut sinnvoll.