SWP+SWP+Nach Bewährungsstrafe
: Tübinger Staatsanwaltschaft legt Revision im Inzest-Prozess ein

Ein Mössinger war wegen sexuellen Missbrauchs seiner anfänglich noch 17‑jährigen Tochter angeklagt. Die Jugendkammer verhängte eine Bewährungsstrafe. Nun lässt die Staatsanwaltschaft das Urteil überprüfen.
Von
Lotta Bürker
Tübingen/ Mössingen
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Im Tübinger Schwurgerichtssaal wurde der Fall verhandelt.

Carolin Albers/ Archiv