
Nach Bewährungsstrafe: Tübinger Staatsanwaltschaft legt Revision im Inzest-Prozess ein
Ein Mössinger war wegen sexuellen Missbrauchs seiner anfänglich noch 17‑jährigen Tochter angeklagt. Die Jugendkammer verhängte eine Bewährungsstrafe. Nun lässt die Staatsanwaltschaft das Urteil überprüfen.

Im Tübinger Schwurgerichtssaal wurde der Fall verhandelt.
Carolin Albers/ Archiv