SWP+SWP+Mutmaßliche Messerattacke in Tübingen
: Oberstaatsanwalt widerspricht Palmer: „Es gab kein Messer“

Im Fall der angeblichen Messerattacke Mitte Oktober am Lustnauer Tor hat sich nun auch die Staatsanwaltschaft Tübingen zu Wort gemeldet.
Von
Stefanie Jakob
Tübingen
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Lustnauer Tor

Am Lustnauer Tor in Tübingen ereignete sich der Vorfall am 17. Oktober. Ein Messer gab es nicht.

Ulrich Metz/Archiv
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