Landtagswahl: Kliche-Behnke bewirbt sich wieder um Landtagskandidatur

Dorothea Kliche-Behnke möchte zum dritten Mal für den Landtag kandidieren.
SPD- Dorothea Kliche-Behnke kandidiert 2026 erneut für den Landtag.
- Dritte Kandidatur nach 2016 und 2021, diesmal mit Zweitkandidat Marian Schirmer.
- Kliche-Behnke betont die Bedeutung sozialer Gerechtigkeit und Bildung.
- Mitglied des Landtags seit 2021, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion.
- Schirmer, seit 2014 politisch aktiv, unterstützt Kliche-Behnke voll.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Tübinger Landtagsabgeordnete Dorothea Kliche-Behnke (SPD) möchte bei der Landtagswahl im März 2026 wieder antreten. Darüber informiert sie in einer Pressemitteilung: „Unser Land steht vor gewaltigen Umbrüchen", so Kliche-Behnke: „Es geht um die Zukunft des Industrie- und Automobilstandorts Baden-Württemberg, um den Forschungs- und Entwicklungsstandort, um Wohnungsbau und gute und gerechte Bildung.“ Im Falle einer Nominierung wäre es nach 2016 und 2021 das dritte Mal, dass Kliche-Behnke für den Landtag kandidiert. Als Zweitkandidaten schlägt sie den Rottenburger Stadtrat Marian Schirmer vor.
„Dorothea Kliche-Behnke setzt sich mit Leidenschaft für soziale Gerechtigkeit, für gute Bildung für alle und für eine Gesellschaft, in der niemand zurückgelassen wird. Deshalb unterstütze ich sie mit voller Überzeugung", so Schirmer.
Seit 2021 Mitglied des Landtags
Die 43-jährige Kliche-Behnke ist seit 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und stellvertretende Vorsitzende der Landes-SPD. Im Landtag ist sie stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion sowie Sprecherin für Sozialpolitik sowie Wissenschafts- und forschungspolitische Sprecherin. Die promovierte Literaturwissenschaftlerin war zuvor Referentin der Geschäftsführung bei einem der führenden Unternehmen der europäischen Fahrradbranche. Von 2009 bis 2023 war sie Mitglied im Tübinger Gemeinderat, und von 2007 bis 2019 Kreisvorsitzende der Tübinger SPD. Kliche-Behnke ist verheiratet und Mutter von drei Kindern. Ehrenamtlich ist sie unter anderem Mitglied des Kirchengemeinderats in der Gemeinde St. Petrus sowie im Tübinger Gesamtkirchengemeinderat und Vorsitzende der Familienbildungsstätte.
Marian Schirmer ist 33 Jahre alt, verheiratet und wohnt in Rottenburg-Kiebingen. Nach einer Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann studierte er katholische Theologie und arbeitet seither als Betriebsseelsorger. Seit 2014 ist Schirmer Mitglied des Kiebinger Ortschaftsrats, seit 2019 stellvertretender Ortsvorsteher, seit 2021 im Rottenburger Gemeinderat und dort Sprecher der SPD-Fraktion. Schirmer ist Verdi-Mitglied und engagiert sich ehrenamtlich bei der Konflikthotline BW, bei der Katholische Erwachsenenbildung im Dekanat Tübingen sowie weiteren örtlichen Vereine.
Das neue Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg
- Bei der Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg gilt erstmals das umfassend reformierte neue Wahlrecht, das mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und dem Gesetz über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 beschlossen wurde.
- Künftig haben die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg – ähnlich wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
- Anders als im neuen Bundestagswahlrecht wird es in Baden-Württemberg Überhang- und Ausgleichsmandate geben. Das bedeutet, wenn eine Partei nach Erststimmen weniger direkt gewählte Kandidaten erreicht, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis im Land zustehen, erhält diese Partei weitere Landtagsmandate (Überhangmandate): Es erhalten dann Kandidierende aus den neu eingeführten Landeslisten (in der Reihenfolge ihrer Listenplätze) Sitze im Landtag, obwohl sie nicht direkt in einem der 70 Wahlkreise gewählt wurden. Für solche Überhangmandate erhalten die anderen Parteien dann so viele Ausgleichsmandate, bis landesweit wieder eine proportionale Verteilung entsprechend dem Zweitstimmenergebnis besteht.
- Erstmals dürfen bei der Wahl 2026 auch ältere Jugendliche mitwählen: Das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
- Laut Landesverfassung muss der neue Landtag vor Ablauf der fünfjährigen Wahlperiode des aktuellen Landtags gewählt werden (sofern es nicht zu vorgezogenen Neuwahlen kommt). Der aktuelle 17. Landtag von Baden-Württemberg konstituierte sich am 11. Mai 2021, somit ist der letzte regulär mögliche Wahltermin für den 18. Landtag am Sonntag, 10. Mai 2026. Voraussichtlicher Wahltermin ist Sonntag, 8. März 2026.